Erfahren Sie mehr über die Bürger- und Kommunalbeteiligung bei erneuerbaren Energien. Grant Thornton unterstützt Anlagenbetreiber und Kommunen bei der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Umsetzung von Beteiligungsgesetzen auf Bundes- und Länderebene.
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Nach § 17 des im November 2023 in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetzes sind Unter-nehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch in Höhe von mehr als 2,5 GWh/a verpflichtet, jährlich auf der Plattform für Abwärme eine Meldung über zur Verfügung stehende Abwärmepotentiale einzureichen. Anfang August wurden neue Merkblätter veröffentlicht, die insbesondere Bagatellgrenzen konkret definieren.
Das am 25. April 2024 eingeführte Herkunftsnachweisregister für Wärme, Kälte und Gas fördert die transparente Vermarktung von Energie aus erneuerbaren Quellen oder unvermeidbarer Abwärme und bietet Netzbetreibern die Möglichkeit, innovative, nachhaltige Produkte anzubieten. Gleichzeitig stellt es eine Herausforderung dar, die gesetzlichen Vorgaben zur Dekarbonisierung der Wärmenetze bis 2045 einzuhalten, ohne bestehende vertragliche Verpflichtungen zu beeinträchtigen.
Betreiber von KWK-Anlagen können nach § 53a des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) auf Antrag eine Steuerentlastung für die Energieerzeugnisse erhalten, die in der Anlage verwendet werden. Die vollständige Entlastung ist in diesem Jahr zum letzten Mal möglich, insofern der Antrag fristgerecht bis zum 31.12.2024 eingereicht wird.