Die EU-Kommission hat mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) einen neuen beihilferechtlichen Rahmen geschaffen, der gezielte und beschleunigte staatliche Förderungen für eine saubere, wettbewerbsfähige Industrie ermöglicht. Was genau hinter dem CISAF steckt, warum er notwendig ist und welche Spielräume er den Mitgliedstaaten bietet, lesen Sie in unserem Überblick.
Am 30. Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Empfehlung C(2025) 4984 final für einen Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU bzw. SME) – den von EFRAG entwickelten Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME). Die Empfehlung richtet sich an KMUs, die nicht unter die CSRD fallen, aber Anfragen von großen Unternehmen und Finanzintermediären entsprechen müssen sowie an nicht börsennotierte KMUs und Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten. Gleichzeitig spricht die Europäische Kommission auch eine Empfehlung an Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen, Investoren und weitere datenabfragende Stellen aus, ihre Informationsersuchen an KMUs so weit wie möglich auf die im VSME definierten Angaben zu beschränken.
Am 31. Juli 2025 hat die EFRAG Entwürfe zur Überarbeitung der zwölf ESRS-Standards (Set 1) und des Glossars (Annex II) veröffentlicht. Die Änderungen sollen die Anwendbarkeit der Nachhaltigkeitsstandards verbessern – bei gleichzeitiger Wahrung der CSRD-Ziele. Die Entwürfe stehen bis zum 29. September 2025 zur öffentlichen Konsultation.
Am 4. Juli 2025 hat die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie Verordnung verabschiedet sowie ein dazugehöriges FAQ-Dokument und ein ausgefüllter Beispielmeldebogen. Einen Entwurf dieser Änderungen veröffentlichte die EU-Kommission bereits im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets am 26. Februar 2025. Die Omnibus-Entlastungsinitiative sieht vorrangig Änderungen an der CSRD, der CSDDD und der EU-Taxonomie Verordnung vor und zielt auf die Entlastung von Unternehmen insb. durch Vereinfachungen in den regulatorischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab. Bis Ende März 2025 lief eine öffentliche Konsultation zu den geplanten Änderungen.
Am 11. Juli 2025 veröffentlichte die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach den ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Die veröffentlichte delegierte Verordnung (sog. Quick-Fix-Amendment) zielt darauf ab, Unternehmen und Konzerne der First Wave, also große, kapitalmarktorientierte Unternehmen und Konzerne, durch verlängerte und erweiterte Übergangsbestimmungen zu einzelnen Angabe-pflichten innerhalb der ESRS für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 zu entlasten.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichte am 10. Juli 2025 einen neuen Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung. Durch das Gesetz soll die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht umgesetzt werden.
Chancen erkennen, Risiken steuern
Jede Google-Suche, jeder Streaming-Abend und jeder Online-Kauf verbraucht Strom in Rechenzentren rund um den Globus. Digitale Plattformen verschlingen so viel Energie wie eine Großstadt – und ihr Bedarf steigt rasant. Nachhaltige digitale Plattformen sind deshalb vom „Nice-to-have“ zum geschäftskritischen Muss geworden. Unternehmen müssen Hightech und Klimaschutz unter einen Hut bringen, um bei der Kundschaft, Investierenden und Regulierern zu bestehen.
Die IFRS-Bilanzierung von Power Purchase Agreements (PPAs) ist komplex. Schon kleine Vertragsänderungen können den Anwendungsbereich beeinflussen. Eine frühzeitige Analyse ist essenziell.
Der Rat der EU hat am 14. April 2025 grünes Licht für die zeitliche Verschiebung der verpflichtenden Erstanwendung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und zur CSDDD gegeben. Betroffene Unternehmen und Konzerne haben damit mehr Zeit für die Vorbereitung auf die ESG-Berichterstattung.
Zwischen 2014 und 2016 wurden in Deutschland mit rund 1.800 bzw. 1.400 neuen Windenergieanlagen pro Jahr außergewöhnlich hohe Zubauraten erreicht. Diese Zeitspanne zählt damit zu den wichtigsten Ausbauphasen der Windenergie seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Da für diese Anlagen fünf bzw. zehn Jahre nach Inbetriebnahme, die sogenannte Standortgüte bestimmt werden muss, ist die Erstellung eines ZZA-Nachweises (Nachweis über den zusätzlichen Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung) durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich, um den zusätzlichen Zeitraum festzulegen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 19. Dezember 2024 (Aktenzeichen VII B 27/24) zentrale Aspekte zur Einschränkung des Versorgerstatus nach § 1a Abs. 7 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) geklärt. Im Fokus stehen Betreiber von Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 2 MW, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Windkraft, Biomasse oder Sonnenenergie erzeugen.