Die EU-Kommission hat mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) einen neuen beihilferechtlichen Rahmen geschaffen, der gezielte und beschleunigte staatliche Förderungen für eine saubere, wettbewerbsfähige Industrie ermöglicht. Was genau hinter dem CISAF steckt, warum er notwendig ist und welche Spielräume er den Mitgliedstaaten bietet, lesen Sie in unserem Überblick.
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Die Bundesregierung treibt die Transformation des Energiemarktes voran. Mit ihrem aktuellen, am 6. August 2025 veröffentlichten, Gesetzesentwurf zur Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sollen zentrale Weichen gestellt werden, um Versorgungssicherheit, Verbraucherschutz und Klimaneutralität bis 2045 zu gewährleisten. Der Referentenentwurf enthält Neuerungen – von Absicherungsstrategien für Stromlieferanten über die Stärkung von Speichertechnologien bis hin zu neuen Vorgaben für Verträge mit Letztverbrauchern. Die dringend erwartete Präzisierung des Kundenanlagenbegriffs bleibt jedoch aus.
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer tragen nicht nur Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, sondern auch dafür, dass arbeitsrechtliche Pflichten gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingehalten werden. Zunehmende Regulierung und neue Rechtsprechung verschärfen die Pflichten und Haftungsrisiken. Besonders im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Haftungsfallen, die für die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer persönlich hohe Konsequenzen haben können.
Influencer sind derzeit im Fokus der Finanzbehörden – folgt eine zweite Welle, bei der sich der Fokus vom Influencer auf die Unternehmen verlagert, die mit ihm zusammenarbeiten? Sind Sie als Unternehmen auf diese zweite Welle vorbereitet bzw. entspricht Ihr Influencer-Marketing auch steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen (Compliance)? Es ist zu erwarten, dass auch Sponsoring und Incentives wieder intensiv geprüft werden.
Der BGH hat nun die Begründung seiner Entscheidung vom 13.05.2025 über die Unionsrechtswidrigkeit der bisherigen Auslegung des Kundenanlagenbegriffs veröffentlicht. Dies sorgt für rechtliche Unsicherheit bei Unternehmen mit energiewirtschaftlichem Bezug und stellt hohe Anforderungen an bestehende Anlagenstrukturen.
Der Bundestag hat mit dem Ende des Monats Juni das sogenannte TKG-Änderungsgesetz 2025 verabschiedet. Deutlich wird mit diesem Gesetz die Bestrebung, den Glasfaserausbau in Deutschland zu beschleunigen und dessen Priorisierung zu betonen. Unklar bleiben die tatsächlichen Auswirkungen auf die Praxis.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 31. März 2025 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von direktverbrauchtem Strom aus Blockheizkraftwerken (BHKW) Stellung genommen. Mit dem Schreiben setzt die Finanzverwaltung die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) um. Zudem hat das BMF eine Übertragung auf ähnlich gelagerte Sachverhalte von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) vorgenommen. Die Sichtweise des BMF kann im Einzelfall unter umsatzsteuerlichen Aspekten attraktiv sein. Wir beleuchten die jetzt geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen.
Nach dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ kurz Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) bedürfen Neuabschlüsse und Änderungen von Gewerberaummietverhältnissen, die für längere Zeit als ein Jahr geschlossen werden, seit dem 01. Januar 2025 nur noch der Textform. Die Reduzierung der vormals erforderlichen Schriftform soll insbesondere die digitale Entwicklung im geschäftlichen Mietbereich fördern und vorzeitige Vertragsbeendigungen von Mietverträgen einschränken. Die Chancen und Risiken besprechen wir in dieser Kurzdarstellung.
Am 28. November 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen C-293/23) zum Kundenanlagenbegriff des § 3 Nr. 24a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Kontext der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/944) gefällt. Dieses Urteil hat weitreichende rechtliche, aber auch praktische Implikationen für die derzeitigen Energieversorgungskonzepte und die Regulierung von Kundenanlagen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Impulspapier zur Kupfer-Glasfaser-Migration veröffentlicht und darin aus ihrer Sicht den regulatorischen Rahmen für den Ausstieg aus der Kupferinfrastruktur skizziert. Insbesondere alternative Netzbetreiber hoffen darauf, dass die BNetzA diesen Umstieg geordnet, transparent und diskriminierungsfrei gestaltet. Wir stellen das Papier auf den Prüfstand: Berücksichtigt es diese Anforderungen oder bleiben die Interessen der alternativen Netzbetreiber außen vor?
Ende 2024 hat die EU das EU-Designrechtspaket auf den Weg gebracht. Ziel ist es, das Designrecht in der EU zu modernisieren und weiter zu harmonisieren. Das Paket besteht aus der neuen Design-Richtlinie (DRL), welche die EU-Mitgliedstaaten bis Dezember 2027 in nationales Recht umsetzen müssen, sowie aus der neuen Unionsgeschmacksmusterverordnung (UGV). Die Neuregelungen der UGV, die unionsweit gültige Unionsgeschmacksmuster (= Unionsdesigns) betreffen, sind (teilweise) seit dem 1. Mai 2025 in der EU in Kraft. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des europäischen Designrechts.
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wurde nach intensiven Verhandlungen am 9. April 2025 vorgelegt. Auf 144 Seiten werden Ziele und Maßnahmen für die kommenden vier Jahre beschrieben. Nach der ersten Sichtung ist es nun Zeit für eine erste Analyse aus Sicht der kommunalen Telekommunikationswirtschaft. Hier zeigt sich: Es bestehen Chancen bei Glasfaserausbau, Rechenzentren und Cybersicherheit.