Mit Urteil vom 12. August 2025 (Aktenzeichen IX R 24/24) entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Sonderabschreibung nach § 7b EStG nicht zu gewähren ist, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Sonderabschreibung setze vielmehr voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordere eine Vermehrung des Wohnungsbestands.
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Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines vermieteten Einfamilienhauses
Aktuelles zu § 7b EStG
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Beratungspraxis Unternehmenssteuern
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Die Finanzverwaltung hat mit Datum vom 16. Oktober 2023 neue Ländererlasse zur Zurechnung von Grundstücken bei „share deals“ veröffentlicht. Infos hier! Grant Thornton