Auswirkungen des BFH-Urteils IV R 26/22
Gewerbesteuer bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen und Unterbeteiligungen
Das BFH-Urteil vom 21. November 2024 (IV R 26/22) hat wichtige Änderungen für die Gewerbesteuerpflicht bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen und Unterbeteiligungen gebracht. In bestimmten Konstellationen kann die Gewerbesteuer nicht den Veräußerer, sondern die Personengesellschaft selbst treffen – mit finanziellen Folgen für die übrigen Gesellschafter. Erfahren Sie, welche steuerlichen Auswirkungen dieses Urteil hat, welche Ausnahmen bestehen und warum Gewerbesteuerklauseln in Gesellschaftsverträgen künftig noch wichtiger sind.