Bei Dividenden aus den USA wird regelmäßig US Quellensteuer einbehalten. Gleichzeitig kann die Dividende in Deutschland – je nach Konstellation – auch der Gewerbesteuer unterliegen. Das Finanzgericht (FG) Berlin Brandenburg hat kürzlich entschieden, dass die US Quellensteuer in einem solchen Fall grundsätzlich auf die deutsche Gewerbesteuer angerechnet werden kann (Urteil vom 14.01.2026, Az. 10 K 10106/23).
Die ertragsteuerliche Organschaft ist ein essenzielles Instrument der steuerlichen Gestaltung. Sie erlaubt Unternehmen, Gewinne mit Verlusten innerhalb einer Unternehmensgruppe zu verrechnen und dadurch steuerliche Vorteile zu nutzen. Der neue Umwandlungssteuererlass vom 2. Januar 2025 bringt zahlreiche Änderungen und Anpassungen mit sich. Sie gehen insbesondere auf Gesetzesänderungen und aktuelle BFH-Rechtsprechung ein. Dieser Erlass ersetzt die Version aus 2011 und bietet in vielen Fällen mehr Rechtssicherheit – allerdings nicht in allen Bereichen. Besonders praxisrelevant sind die Neuerungen zur Einlagelösung, zur rückwirkenden finanziellen Eingliederung sowie zur Zurechnung von Organeinkommen und Übertragungsgewinnen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) äußert sich aktuell zum Vorliegen der gesellschaftsrecht-lichen Veranlassung einer verdeckten Gewinnausschüttung im Falle einer irrtümli-chen Zuwendung. Maßgeblich ist laut BFH allein die Frage, ob der konkrete Gesell-schafter-Geschäftsführer sich geirrt hat. Und es kommt nicht darauf an, ob einem or-dentlichen und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unter-laufen wäre.
Der Bundesfinanzhof schafft mit einer aktuellen Entscheidung weitere Klarheit zum Zinsabzug im Rahmen der Zinsschranke für die Jahre bis einschließlich 2023. Ab dem Jahr 2024 soll durch das Wachstumschancengesetz eine Reform der Zinsschranke in Kraft treten.