Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorlagepflichten in der Verrechnungspreisdokumentation – insbesondere rund um die Transaktionsmatrix. Ziel war eine risikoorientierte, effizientere Betriebsprüfung. In der Praxis zeigt sich jedoch: Häufig wird das Local File nahezu zeitgleich angefordert – bei gleichzeitig kurzer 30-Tage-Frist. Wir ziehen nach einem Jahr Transaktionsmatrix eine kritische Zwischenbilanz und geben konkrete Empfehlungen, wie Unternehmen Fristen einhalten, Bußgeldrisiken vermeiden und Beweisvorsorge strukturieren können.
Am 12. Dezember 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) neue Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise (VWG 2024) veröffentlicht. Angesichts der Neuregelungen durch das Wachstumschancengesetz wurde die finale Fassung mit Spannung erwartet. Das Schreiben enthält einige wichtige Konkretisierungen zur Neuregelung des § 1 Abs. 3d und 3e des Außensteuergesetzes (AStG). Gleichzeitig äußert sich das BMF erstmalig zu Amount B der OECD. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Neuregelungen. Wesentliche Anpassungen haben die Ausführungen in Kapitel J zu Finanzierungsbeziehungen erfahren. Hintergrund sind die mit dem Wachstumschancengesetz eingeführten Neuregelungen zu konzerninternen Finanzierungsbeziehungen und Finanzierungsdienstleistungen.
Bei der Prüfung der Anerkennung von Finanzierungsaufwendungen gelten trotz des Jahressteuergesetzes 2024 verschärfte Voraussetzungen – auch bei Altdarlehen. Was Unternehmen jetzt beachten sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Der Gesetzgeber hat die Ende 2022 verschärften Verrechnungspreisdokumentationspflichten erneut angepasst und deren Anwendung deutlich vorverlegt. Was Unternehmen jetzt beachten sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Zwei Änderungen im Außensteuergesetz haben ab dem Veranlagungszeitraum 2024 Auswirkungen auf die Behandlung von konzerninternen grenzüberschreitenden Finanzierungstransaktionen und sollten unbedingt beachtet werden. Wir stellen die neuen Vorschriften vor.
Ein neuer Bericht der OECD bestimmt die Margen für Basisvertriebs- und Kommissionsgeschäfte mit begrenztem Risiko. Der Bericht wird als Anhang den OECD-Leitsätzen beigefügt. Derzeit ist noch unklar, ob Deutschland die Regeln anwenden wird.