Die Finanzverwaltung hat das BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 12. Dezember 2023 (BStBl I 2023, S. 2179) mit ihrem Schreiben vom 19.12.2025 angepasst. Hinweis: Die nachfolgend genannten Randnummern beziehen sich auf dieses Schreiben.
Der EuGH hat am 11. Dezember 2025 ein wegweisendes Urteil zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung grenzüberschreitender Tätigkeiten gefällt. In der Rechtssache C-743/23 entschied das Gericht, dass alle tatsächlich geleisteten Arbeitstage in die Berechnung einzubeziehen sind – einschließlich Tätigkeiten in Drittstaaten. Für Unternehmen, HR-Abteilungen und Global-Mobility-Verantwortliche hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Beurteilung, ob ein „wesentlicher Teil“ der Tätigkeit im Wohnstaat ausgeübt wird und damit auf die Anwendung von A1-Bescheinigungen.
Die Laufzeit der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz aus dem Jahr 2023 wurde bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. In der Vereinbarung wurde festgelegt, dass neben Prokuristen und im Handelsregister eingetragenen Funktionen auch weitere leitende Angestellte unter die Anwendung des Artikels 15 Abs. 4 DBA Deutschland–Schweiz fallen.
Im aktuellen Urteil zur grenzüberschreitenden Beschäftigung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die 25-Prozent-Grenze als klare Leitlinie bestätigt. Arbeitnehmende üben nur dann einen „wesentlichen Teil“ ihrer Tätigkeit im Wohnstaat aus, wenn mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit dort anfallen. Damit schafft das Urteil mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte, die regelmäßig in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind.
Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 wurden bekannt gegeben und werden nun dem Bundestag vorgeschlagen. Wir fassen zusammen, was Arbeitgeber jetzt wissen müssen.
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine zentrale Neuerung im Bereich der internationalen Sozialversicherung in Kraft: Entsendebescheinigungen und Ausnahmevereinbarungen für Auslandseinsätze in Staaten mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen sind künftig ausschließlich digital zu beantragen. Was bislang teilweise manuell und dezentral ablief, wird nun standardisiert und elektronisch abgewickelt. Das hat weitreichende Auswirkungen für Unternehmen, HR-Abteilungen und international tätige Beschäftigte.
Ab Beginn des Jahres 2025 gelten neue Grenzwerte in der Sozialversicherung. Die Be-messungsgrenzen wurden an die Einkommensentwicklung angepasst.
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Das neue BMF-Schreiben befasst sich eingehend mit der Aufteilung des Arbeitslohns in Fällen, in denen Mitarbeitende sowohl im Inland steuerpflichtigen als auch steuerfreien Arbeitslohn beziehen. Dabei wird insbesondere die Anwendung der Tagestabelle bei Lohnzahlungszeiträumen ab 2025 thematisiert.
Das BFH-Urteil vom 27. März 2024 (Az. VI R 5/22) revolutionierte die Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen (wie Weihnachtsfeiern oder Firmenjubiläen). Erfahren Sie, warum der Anwendungsbereich zunächst stark erweitert wurde, welche Vorteile sich daraus ergeben und durch welche Gesetzesänderungen der Anwendungsbereich des Urteils eingeschränkt wird.
BMF-Schreiben vom 5. August 2024 ermöglicht die Antragsveranlagung nun auch Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.
Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung soll durch Arbeitsanreize, Bürokratieabbau und Digitalisierung die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland stärken.