Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit kürzlich veröffentlichtem Beschluss vom 9. Juli 2025 (Aktenzeichen II B 13/25) eine womöglich grundlegende Entscheidung zur doppelten Festsetzung von Grunderwerbsteuer bei Signing und Closing von Share Deals im Falle nicht fristgerechter, fehlerhafter bzw. unterbliebener Grunderwerbsteueranzeigen getroffen. Mit dem entsprechenden Beschluss hat der BFH die Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids aufgehoben und dabei ernstliche Zweifel an der Zulässigkeit der derzeitigen Verwaltungspraxis geäußert.
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Doppelte Grunderwerbsteuer bei Share Deals? BFH äußert rechtliche Zweifel an derzeitiger Verwaltungspraxis
Grunderwerbsteuer bei Share Deals
Zurechnung von Grundstücken bei der Grunderwerbsteuer
Zurechnung von Grundstücken bei der Grunderwerbsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit Datum vom 16. Oktober 2023 neue Ländererlasse zur Zurechnung von Grundstücken bei „share deals“ veröffentlicht. Infos hier! Grant Thornton