Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 2. Dezember 2025 in der Rechtssache C-492/23 entschieden, dass Betreiber von Online-Marktplätzen als Verantwortliche im Sinne der DSGVO gelten können, wenn Nutzer Anzeigen mit personenbezogenen Daten veröffentlichen. Plattformbetreiber müssen künftig prüfen, ob sensible Daten in Nutzer-Anzeigen enthalten sind, und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Veröffentlichung oder Weiterverbreitung solcher Anzeigen zu verhindern. Die Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie bzw. des Digital Services Act greifen bei DSGVO-Verstößen nicht.
Als wir im Frühjahr 2025 über die Einführung der Commercial Courts berichteten, steckte die Entwicklung noch in den Anfängen. Heute zeigt sich ein deutlich klarerer Überblick über die „Landkarte“ der Commercial Courts und Commercial Chambers in Deutschland. Mehrere Bundesländer haben inzwischen spezialisierte Spruchkörper für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten eingerichtet, die internationale Verfahren beschleunigen und auf Wunsch auch englischsprachig führen können.
Das Landgericht München I hat eine Grundsatzentscheidung zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch generative KI-Systeme getroffen (Urteil vom 11.11.2025, Az. 42 O 14139/24). Betreiber solcher KI-Modelle haften für Urheberrechtsverletzungen, wenn geschützte Inhalte wie Liedtexte memorisiert und als sogenannte Outputs reproduziert werden. Die Entscheidung klärt zentrale Fragen des Urheberrechts im Zeitalter generativer KI und setzt erstmals klare Grenzen für Anbieter KI-basierter Systeme.
Ende 2024 hat die EU das EU-Designrechtspaket auf den Weg gebracht. Ziel ist es, das Designrecht in der EU zu modernisieren und weiter zu harmonisieren. Das Paket besteht aus der neuen Design-Richtlinie (DRL), welche die EU-Mitgliedstaaten bis Dezember 2027 in nationales Recht umsetzen müssen, sowie aus der neuen Unionsgeschmacksmusterverordnung (UGV). Die Neuregelungen der UGV, die unionsweit gültige Unionsgeschmacksmuster (= Unionsdesigns) betreffen, sind (teilweise) seit dem 1. Mai 2025 in der EU in Kraft. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des europäischen Designrechts.
Seit dem 1. April 2025 gelten die Regelungen des deutschen Justizstandort-Stärkungsgesetzes. Zum einen ermächtigt dieses die Landesregierungen dazu, bei Oberlandesgerichten angesiedelte sogenannte Commercial Courts einzurichten. Diese sind auf komplexe wirtschaftsrechtliche Verfahren ab einem Streitwert von 500.000 Euro spezialisiert. Zum anderen können die Bundesländer bei den Commercial Courts und in speziell eingerichteten Kammern der Landgerichte, sogenannte Commercial Chambers, wirtschaftsrechtliche Zivilprozesse in englischer Sprache zulassen. Außerdem stärkt das Gesetz mit dem neuen § 273a ZPO insgesamt den zivilprozessualen Geheimnisschutz.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Grundsatzentscheidung zum werblichen Umgang mit Umwelt-Begriffen wie „klimaneutral“ getroffen. Die Maßstäbe zur rechtskonformen Verwendung werden strenger (I ZR 98/23).