EuGH verschärft Prüfpflichten für Plattformbetreiber
EuGH verschärft Prüfpflichten für Online-Marktplätze
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 2. Dezember 2025 in der Rechtssache C-492/23 entschieden, dass Betreiber von Online-Marktplätzen als Verantwortliche im Sinne der DSGVO gelten können, wenn Nutzer Anzeigen mit personenbezogenen Daten veröffentlichen. Plattformbetreiber müssen künftig prüfen, ob sensible Daten in Nutzer-Anzeigen enthalten sind, und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Veröffentlichung oder Weiterverbreitung solcher Anzeigen zu verhindern. Die Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie bzw. des Digital Services Act greifen bei DSGVO-Verstößen nicht.