Der EuGH hat am 11. Dezember 2025 ein wegweisendes Urteil zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung grenzüberschreitender Tätigkeiten gefällt. In der Rechtssache C-743/23 entschied das Gericht, dass alle tatsächlich geleisteten Arbeitstage in die Berechnung einzubeziehen sind – einschließlich Tätigkeiten in Drittstaaten. Für Unternehmen, HR-Abteilungen und Global-Mobility-Verantwortliche hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Beurteilung, ob ein „wesentlicher Teil“ der Tätigkeit im Wohnstaat ausgeübt wird und damit auf die Anwendung von A1-Bescheinigungen.
Im aktuellen Urteil zur grenzüberschreitenden Beschäftigung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die 25-Prozent-Grenze als klare Leitlinie bestätigt. Arbeitnehmende üben nur dann einen „wesentlichen Teil“ ihrer Tätigkeit im Wohnstaat aus, wenn mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit dort anfallen. Damit schafft das Urteil mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte, die regelmäßig in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind.
Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 wurden bekannt gegeben und werden nun dem Bundestag vorgeschlagen. Wir fassen zusammen, was Arbeitgeber jetzt wissen müssen.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat ihre bisherige Praxis zur Beurteilung des Werkstudentenstatus verändert. Künftig spielt die Studiendauer eine entscheidende Rolle – mit erheblichen Folgen für Arbeitgeber. Wer die neue Regelung nicht beachtet, riskiert bei Sozialversicherungsprüfungen (SV-Prüfungen) hohe Nachzahlungen.
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine zentrale Neuerung im Bereich der internationalen Sozialversicherung in Kraft: Entsendebescheinigungen und Ausnahmevereinbarungen für Auslandseinsätze in Staaten mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen sind künftig ausschließlich digital zu beantragen. Was bislang teilweise manuell und dezentral ablief, wird nun standardisiert und elektronisch abgewickelt. Das hat weitreichende Auswirkungen für Unternehmen, HR-Abteilungen und international tätige Beschäftigte.
Ab Beginn des Jahres 2025 gelten neue Grenzwerte in der Sozialversicherung. Die Be-messungsgrenzen wurden an die Einkommensentwicklung angepasst.
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Mobiles Arbeiten ist ein Vorteil für Mitarbeitende. Für Unternehmen birgt das Konzept Herausforderungen. In zwei Podcastfolgen erörtern wir, wie das Thema Workation im Mittelstand sinnvoll genutzt werden kann.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem wegweisenden Urteil zum Versicherungs- und Beitragsrecht entschieden, dass steuerpflichtige Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen bei nicht rechtzeitiger Anmeldung der Sozialversicherung unterliegen.
Auch im Bereich der Sozialversicherung gibt es zum Jahresende traditionell zahlreiche Änderungen. Ob Telearbeit, Pflegeversicherung, SV-Meldeportal - wir stellen praxisrelevante Themen vor, die Sie im Hinblick auf den anstehenden Jahreswechsel unbedingt beachten sollten.
Ab 1. Januar 2024 gelten neue Grenzwerte in der Sozialversicherung (SV). Die Bemessungsgrenzen wurden an die Einkommensentwicklung angepasst. Wir informieren Sie über die Einzelheiten.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Selbständige und Dienstherren, haben bislang häufig sv.net für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen genutzt. Sie müssen ab 2024 auf das SV-Meldeportal umsteigen.