Emissionshandel & Energiepolitik
Vom Festpreis zum Marktmechanismus – Die BEHV-Reform als Brücke ins ETS 2
Mit dem Referentenentwurf vom 23. Juni 2025 zur zweiten Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) leitet die Bundesregierung die entscheidende Konkretisierung im nationalen Emissionshandel ein. Ab 2026 soll, wie ursprünglich vorgesehen, die bislang geltende Festpreisregelung durch ein Auktionssystem mit Preiskorridor ersetzt werden – ein Zwischenschritt auf dem Weg in das neue europäische Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr (EU ETS 2), das ab 2027 vollständig in das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) integriert wird. Die jüngsten regulatorischen Entwürfe der Bundesregierung schaffen wichtige Klarheit über die Übergangsmodalitäten. Während die kurzfristigen Auswirkungen durch Preiskorridore noch begrenzt bleiben, deuten Prognosen für das EU-ETS 2 auf deutlich höhere CO₂-Kosten hin, die erhebliche Auswirkungen auf Energie- und Kraftstoffpreise haben könnten. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Rahmenbedingungen ist daher essenziell für eine erfolgreiche Anpassung an das sich wandelnde regulatorische Umfeld.