Mit der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU Kommission ist der Weg für den Industriestrompreis in Deutschland frei. Die finale Förderrichtlinie wird zeitnah erwartet. Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die Umsetzung vorbereiten und mögliche Anpassungen durch den neuen TICEF Rahmen im Blick behalten.
Der Bundestag hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes am 13. November 2025 beschlossen und damit den Weg für die zum 1. Januar 2026 geplanten Anpassungen freigemacht. Nachdem die Novelle im Vorjahr noch gescheitert war, wurden nun dringend erforderliche Änderungen beschlossen, um technischen Entwicklungen sowie beihilferechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Etwa zwei Wochen nach der Ankündigung, dass bereits im kommenden Jahr das Antragsverfahren für den Industriestrompreis öffnen soll, legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nun den Konzeptentwurf vor. Große Überraschungen bleiben aus, da die Rahmenbedingungen weitgehend aus dem CISAF bekannt sind und eng umgesetzt wurden. Trotzdem sollte der Entwurf genau geprüft werden: Einzelne Anpassungen – insbesondere eine flexible Aufteilung der Entlastungen auf drei Jahre sowie Änderungen bei der ökologischen Gegenleistung – schaffen relevante Spielräume für Unternehmen.
Am 10. Oktober 2025 veröffentlichte die EU-Kommission die finalen Terms & Conditions zur neuen Auktion des EU-Innovationsfonds – der IF25 Heat Auction. Mit einem Förderbudget von einer Milliarde Euro soll die Elektrifizierung industrieller Prozesswärme vorangetrieben werden. Unternehmen können Fördermittel für innovative Technologien wie Wärmepumpen, Elektrodenheizkessel, Widerstands- und Induktionsheizungen, Plasmasysteme sowie Solarthermie- und Geothermieanlagen beantragen.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) im November 2023 sind viele Unternehmen in Deutschland verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzurichten. Mit Ablauf der ersten Umsetzungsfristen im Juli 2025 zeigt sich, dass insbesondere Unternehmen der Transport- und Logistikbranche noch vor großen Herausforderungen stehen.
Mit dem Referentenentwurf vom 23. Juni 2025 zur zweiten Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) leitet die Bundesregierung die entscheidende Konkretisierung im nationalen Emissionshandel ein. Ab 2026 soll, wie ursprünglich vorgesehen, die bislang geltende Festpreisregelung durch ein Auktionssystem mit Preiskorridor ersetzt werden – ein Zwischenschritt auf dem Weg in das neue europäische Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr (EU ETS 2), das ab 2027 vollständig in das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) integriert wird. Die jüngsten regulatorischen Entwürfe der Bundesregierung schaffen wichtige Klarheit über die Übergangsmodalitäten. Während die kurzfristigen Auswirkungen durch Preiskorridore noch begrenzt bleiben, deuten Prognosen für das EU-ETS 2 auf deutlich höhere CO₂-Kosten hin, die erhebliche Auswirkungen auf Energie- und Kraftstoffpreise haben könnten. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Rahmenbedingungen ist daher essenziell für eine erfolgreiche Anpassung an das sich wandelnde regulatorische Umfeld.
Der am 23. Juli 2025 veröffentlichte Referentenentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes enthält Änderungen, wie beispielsweise die Festsetzung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den EU-Mindeststeuersatz sowie Konkretisierungen in den Bereichen Stromspeicher und Elektromobilität. Weitestgehend werden vorgesehene Änderungen aus dem Gesetzesentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht aus dem Jahr 2024 übernommen.
Viele produzierende Unternehmen lassen wertvolles Einsparpotenzial im Bereich der Strom- und Energiesteuern ungenutzt. Dabei bieten gesetzliche Regelungen wie die Strom- und Energiesteuerrückerstattung, die Konzessionsabgabe, Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals § 19 StromNEV) sowie die Besonderen Ausgleichsregelungen (KWK- und Offshore-Umlage) erhebliche finanzielle Vorteile. In unserem Webinar zeigen wir praxisnah, wie Unternehmen diese Potenziale erkennen, nutzen und rechtssicher umsetzen können – mit dem gebündelten Know-how aus Beratung, Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung.