Im Juli 2025 wurde mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stär-kung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (sogenanntes Wachstumsboostergesetz) be-schlossen, den Körperschaftsteuersatz von derzeit 15 Prozent schrittweise auf 10 Prozent zu senken. Obwohl die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes erst ab 2028 in jährlichen Schritten von jeweils einem Prozentpunkt erfolgt, beeinflusst sie bereits jetzt den Jahresab-schluss 2025 durch die Bewertung latenter Steuern nach HGB und IFRS.
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Latente Steuern im Jahresabschluss 2025 bei Steuersenkung
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Doppelte Grunderwerbsteuer bei Share Deals? BFH äußert rechtliche Zweifel an derzeitiger Verwaltungspraxis
Grunderwerbsteuer bei Share Deals
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit kürzlich veröffentlichtem Beschluss vom 9. Juli 2025 (Aktenzeichen II B 13/25) eine womöglich grundlegende Entscheidung zur doppelten Festsetzung von Grunderwerbsteuer bei Signing und Closing von Share Deals im Falle nicht fristgerechter, fehlerhafter bzw. unterbliebener Grunderwerbsteueranzeigen getroffen. Mit dem entsprechenden Beschluss hat der BFH die Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids aufgehoben und dabei ernstliche Zweifel an der Zulässigkeit der derzeitigen Verwaltungspraxis geäußert.