Mitarbeiterbeteiligungen
Geänderte Rechtsauffassung des BAG - Virtuelle Beteiligungsprogramme neu gedacht
Virtuelle Beteiligungsprogramme erfreuen sich seit jeher großer Beliebtheit, insbesondere im Bereich Venture Capital bei Unternehmen aus dem Technologiesektor. Hier trifft knappes Kapital auf teure Talente. Vor dem Hintergrund solcher Bedingungen verwundert es nicht, dass Unternehmen oft umfassende Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aufsetzen, um wertvolle Mitarbeitende zu binden oder diese überhaupt erst am umkämpften Arbeitsmarkt für sich gewinnen zu können. Die mit Urteil vom 19. März 2025 erfolgte geänderte Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) führt dazu, dass virtuelle Beteiligungsprogramme neu gedacht werden müssen. Wir beleuchten die Auswirkungen des Urteils.