Die Sicherung der Privatsphäre ist für Privatpersonen ein zentrales Bedürfnis. Das gilt in persönlicher Hinsicht ebenso, wie im Rahmen der Vermögensstrukturierung. Ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Urteil vom 17.07.2024 - 13 K 5996/19) schützt die Privatsphäre von vermögenden Privatpersonen.
Der Deutsche Bundestag hat rekordverdächtig schnell die Einführung einer Wegzugsbesteuerung auf Investmentanteile beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass der Deutsche Bundesrat der Regelung zustimmt und sie damit ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt.