Transparenzregister
Beschränkte Einsichtnahme in das Transparenzregister ist möglich!
Die Sicherung der Privatsphäre ist für Privatpersonen ein zentrales Bedürfnis. Das gilt in persönlicher Hinsicht ebenso, wie im Rahmen der Vermögensstrukturierung. Ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Urteil vom 17.07.2024 - 13 K 5996/19) schützt die Privatsphäre von vermögenden Privatpersonen.