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Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
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Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
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Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Wer ist betroffen?
Von der neuen Wegzugsteuer auf Anteile an Investmentfonds sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen betroffen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre lang in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Sie müssen diese Investmentanteile im Privat-vermögen oder mittelbar über vermögensverwaltende Personengesellschaften halten. Nicht erfasst sind im Betriebsvermögen gehaltene Investmentanteile. Für diese sind bereits die bisherigen Regelungen zur Wegzugsbesteuerung anwendbar.
Welche Investmentanteile werden erfasst?
Die Regelung erfasst grundsätzlich nur dem Investmentsteuergesetz unterliegende Investmentanteile, deren (nach dem Investmentsteuergesetz ermittelter) Gewinn positiv ist, und wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Der Anleger hält insgesamt Investmentanteile ≥ 1 Prozent der gezeichneten/ausgegebenen Investmentanteile (innerhalb der letzten fünf Jahre) oder
- Investmentanteile, deren Anschaffungskosten EUR 500.000 betragen (jeder Investmentfonds wird gesondert betrachtet) sowie
- Anteile an Spezial-Investmentfonds.
Erfasst werden sowohl Anteile an inländischen als auch an ausländischen Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds.
Nicht entscheidend ist, ob die Anteile in einem inländischen oder ausländischen Depot verwahrt werden. Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft fallen nicht unter das Investmentsteuergesetz.
Wann kommt es zu einer Wegzugsbesteuerung?
Die neue Wegzugsbesteuerung ist an die bisherige Wegzugsbesteuerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ≥ 1 Prozent (innerhalb der letzten fünf Jahre) angelehnt.
Zu einer Wegzugsbesteuerung kommt es in folgenden Fällen:
- Bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht des Anlegers infolge
der Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland oder des gewöhnlichen Aufenthalts, - bei unentgeltlicher Übertragung
auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person sowie - bei einem sonstigen Ausschluss oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Investmentanteile.
Wann ist die Wegzugsteuer zu zahlen?
Der Wegzug ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erklären. Bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen ist die Wegzugsteuer regelmäßig ca. 1,5 Jahre nach dem Ende des Wegzugsjahres
zu zahlen.
Kommt es zu einem Kapitalertragsteuereinbehalt?
Zu einem Kapitalertragsteuereinbehalt durch die depotführende Stelle kommt
es nicht.
Kann die Wegzugsteuer gestundet werden?
Auf Antrag kann die Wegzugsteuer in sieben Jahresraten entrichtet werden. Diese sind jeweils am 31. Juli fällig.
Besteht die Absicht, ggf. wieder nach Deutschland zurückzukehren, kann auf Antrag die Steuer für bis zu sieben Jahre (bzw. zwölf Jahre) gestundet werden. Findet allerdings keine Rückkehr statt, ist sie inkl. Zinsen zu zahlen.
Die Finanzverwaltung gewährt eine Ratenzahlung/Stundung regelmäßig nur gegen Sicherheitsleistungen.
Zudem sind für die jeweiligen Zeiträume Behaltensregelungen und Mitteilungspflichten zu beachten.
Kann die Wegzugsbesteuerung vermieden werden?
Aufgrund dieser steuerlichen Verschärfungen ist ein geplanter Wegzug im Vorfeld besonders zu überprüfen bzw. nach Möglichkeit zu strukturieren.
Sie haben Fragen zum Thema Wegzugsbesteuerung? Dann sprechen Sie uns gern an. Wir beraten Sie zur Frage der Steuer sowie allgemein zum Thema Wegzug.
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