Beratungspraxis Unternehmenssteuern
Grünes Licht für Nutzung von steuerlichen Verlusten einer KG durch Kommanditisten nach Anwachsung
Scheidet der vorletzte Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) aus der Gesellschaft aus, so geht das Gesellschaftsvermögen auf den letzten Gesellschafter über. In Folge einer solchen „Anwachsung“ stellt sich die Frage, ob und inwieweit die steuerlichen Verluste der ehemaligen KG durch den Letztverbliebenen genutzt werden können. Jüngst hatte der Bundesfinanzhof (BFH) (Urteil vom 19. März 2025, XI R 2/23) über die Nutzung von verrechenbaren Verlusten gemäß § 15a EStG sowie von Gewerbeverlusten gemäß § 10a GewStG durch den verbleibenden Kommanditisten zu entscheiden – und urteilte zu Gunsten des Steuerpflichtigen.