Ein Jahr nach Veröffentlichung des ersten Schreibens zur E-Rechnung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sein zweites Schreiben zur weiteren Konkretisierung der Regelungen rund um die elektronische Rechnung herausgegeben. Das Schreiben vom 15. Oktober 2025 aktualisiert das Schreiben vom 15. Oktober 2024 und ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE). Wir beleuchten die wesentlichen Neuerungen und Klarstellungen des zweiten BMF-Schreibens zur E-Rechnung. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen zur Prüf- und Validierungspflicht vertraut machen, um rechtssicher und effizient die Digitalisierung ihrer Rechnungsprozesse voranzutreiben.
Seit einem halben Jahr besteht die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen in Deutschland. Am 15. Oktober 2024 veröffentlichte das BMF ein erstes Schreiben zur schrittweisen Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsausstellung. Am 25. Juni 2025 folgte ein Entwurf für ein zweites BMF-Schreiben, das das bisherige BMF-Schreiben umfassend ändern und ergänzen soll. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Regelungen beider Schreiben in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu integrieren. Die Veröffentlichung des zweiten BMF-Schreibens ist für das vierte Quartal 2025 geplant.
Erfahren Sie alles über E-Invoicing: die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung ab 2025. Vorteile, gesetzliche Anforderungen, technische Umsetzung und mehr. Jetzt informieren und auf die digitale Transformation vorbereiten!
Spanien arbeitet weiter an der Digitalisierung von Geschäftstransaktionen durch die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung. Sie gilt für Unternehmen und Selbstständige. Im Rahmen unserer Artikelserie „E-Rechnung in der EU“ widmen wir uns den neuesten Entwicklungen in Spanien und beleuchten die wichtigsten Aspekte des spanischen E-Invoicing-Systems, die Anwendungsbereiche und Erfahrungswerte von Grant Thornton Spanien.
In Polen wird ab Februar 2026 die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen verpflichtend eingeführt. Im Rahmen unserer Reihe „E-Rechnung in der EU“ werfen wir einen Blick auf die kommenden Änderungen und darauf, welche Erfahrungen unsere Grant Thornton Mitgliedsfirma in Polen bei der Umsetzung dieser neuen Verordnung macht.
Wir informieren Sie über die Einzelheiten und zeigen auf, worauf bei der technischen Umsetzung zu achten ist.
Ab dem 1. Januar 2025 besteht für inländische Unternehmer die Notwendigkeit, eine E-Rechnung empfangen und verarbeiten zu können. Welche Herausforderungen für die Retail-Branche gilt es, am Ende des Jahres noch zu beachten und wie kann sie die Chancen nutzen, die sich hieraus ergeben?
Italien war das erste Land in der EU, das die E-Rechnung bereits im Januar 2019 verpflichtend für alle B2B- und B2C-Transaktionen eingeführt hat. Im Rahmen unserer Artikelserie „E-Rechnung in der EU“ verdeutlichen wir die wachsende Bedeutung der elektronischen Rechnungsstellung am Beispiel der erfolgreichen Umsetzung in Italien. Damit bieten wir Unternehmen, auf die diese Veränderung zukommt, wertvolle Einblicke.
Die EU treibt die Modernisierung des Umsatzsteuersystems mit der geplanten flächendeckenden Einführung der elektronischen Rechnungsstellung („E-Rechnung“) voran. In der praktischen Umsetzung gibt es allerdings große Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Wir beleuchten die zentralen Herausforderungen für global agierende Unternehmen und zeigen auf, wie Sie sicher durch die verschiedenen Umsetzungsvorhaben der einzelnen Länder navigieren können.
Am 5. Juni 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2024beschlossen. Zum Teil als Reaktion auf vorangegangene Rechtsprechung des Bundes-verfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs enthält der Entwurf wichtige Neuregelungen, die den Bereich der steuerlichen Umstrukturierungen betreffen. Wir geben einen Ausblick auf die geplanten Änderungen und mögliche Auswirkungen.
In Deutschland werden E-Rechnungen im B2B-Bereich für inländische Umsätze unter Berücksichtigung von Übergangsregelungen ab dem 01.01.2025 zur Pflicht. Wir informieren Sie über das Potential der Automatisierung der Eingangsrechnung und die damit verbundenen Kosten- und Zeitersparnisse.