Ab dem 1. Januar 2025 besteht für inländische Unternehmer die Notwendigkeit, eine E-Rechnung empfangen und verarbeiten zu können. Welche Herausforderungen für die Retail-Branche gilt es, am Ende des Jahres noch zu beachten und wie kann sie die Chancen nutzen, die sich hieraus ergeben?
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Die aktuelle Entwicklung in Sachen E-Rechnung

In gut einem Monat wird die E-Rechnung zum neuen Standard für inländische B2B-Transaktionen. In einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 15. Oktober 2024 wurden einige Klarstellungen und Antworten veröffentlicht. Neben Themen technischer Umsetzung waren diese vor allem auch den praktischen Herausforderungen der Unternehmen gewidmet. Auch wenn weiterhin offene Fragen bestehen, bleibt eines klar: Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird für alle Unternehmen, auch der Branche Retail & Consumer Products, eine Herausforderung. Sie bietet jedoch auch eine Chance.

Die E-Rechnung im Überblick 

Die E-Rechnung ist nach der gesetzlichen Definition des § 14 Abs. 1 S. 2 ff. UStG n. F. eine Rechnung,

  • die dem CEN-Format EN 16931 der EU entspricht, bspw.
    • XRechnung,
    • ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 (ausgenommen bestimmte Profile) oder
    • europäische Formate wie z. B. Factur-X oder Peppol-BIS Billing;
  • oder in einem individuell zwischen Leistendem und Leistungsempfänger vereinbarten Format ausgestellt wird. Voraussetzung ist, dass dieses Format richtig und vollständig ins CEN-Format überführt werden kann (sog. Interoperabilität), bspw. per EDI-Verfahren wie z. B. EDIFACT (ggf. anzupassen, um Interoperabilität sicherzustellen).

Chance für E-Rechnungen im Rechnungsprozess 

Mit Einführung des E-Invoicings wird die Grundlage dafür geschaffen, mit einheitlichen Datensätzen eine direkte Verarbeitung im ERP-System aufzusetzen. Eine zeitgleiche, automatisierte Prüfung der Rechnungsvoraussetzungen nach § 14 Abs. 4 UStG kann den Rechnungseingangsprozess deutlich optimieren. Vor dem Hintergrund des übergreifenden Ziels des europäischen Gesetzgebers – dem „Real-Time“- oder „Near-Time“-Reporting – besteht damit schon jetzt die Möglichkeit für Unternehmen, den gesamten Rechnungsprozess in einem nicht nur national einheitlichen, sondern europa-/weltweit einheitlichen Prozess zu gestalten.  

Allerdings entwickelt sich die heterogene Regulierungslandschaft immerwährend weiter. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig eine globale Strategie für den elektronischen Rechnungsprozess und im besten Fall für die digitale Berichterstattung zu entwickeln.

So unterstützen wir Sie in Sachen E-Rechnung

Die Analyse des bestehenden Ist-Rechnungsprozesses ist ausschlaggebend für die Frage nach der maßgeschneiderten Lösung für die Anforderungen an die E-Rechnung. Wir unterstützen bei der Abwägung potenzieller Lösungen und begleiten Sie unter Berücksichtigung der Anforderungen an die E-Rechnung. Sowohl für verschiedene Unternehmensgrößen als auch für eine zeitlich gestaffelte Umstellung ihrer Prozesse haben wir die richtigen Lösungen.

So helfen wir Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen bereits zum 1. Januar 2025 zu erfüllen und langfristig eine skalierbare Lösung zu implementieren. Damit kann Ihr Unternehmen die Vorteile der Digitalisierung der Rechnungsstellung nutzen und die zukünftigen Verpflichtungen der elektronischen Meldung erfüllen.

Sie haben Fragen? Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Der Artikel wurde von unseren Experten Simon Gode, Christoph Beutler, David Peter und Pascal Ochs verfasst.