Bei Dividenden aus den USA wird regelmäßig US Quellensteuer einbehalten. Gleichzeitig kann die Dividende in Deutschland – je nach Konstellation – auch der Gewerbesteuer unterliegen. Das Finanzgericht (FG) Berlin Brandenburg hat kürzlich entschieden, dass die US Quellensteuer in einem solchen Fall grundsätzlich auf die deutsche Gewerbesteuer angerechnet werden kann (Urteil vom 14.01.2026, Az. 10 K 10106/23).
Filter:
2 von 2 Ergebnissen
US Quellensteuer kann laut FG Berlin Brandenburg auf die Gewerbesteuer angerechnet werden
Beratungspraxis Unternehmenssteuern
BMF konkretisiert Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten für Anleger
Kryptowährungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf für ein Ergänzungsschreiben zu Kryptowährungen vorgelegt. Der Schwerpunkt des Schreibens liegt auf den steuerlichen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit der Anlage in Kryptowährungen. Wir informieren Sie über die Einzelheiten.