Der neue IDW ES 16 (Entwurf eines IDW-Standards) konkretisiert die Anforderungen an die Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements gemäß § 1 des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Er wurde am 28. Februar 2025 vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlicht. Die Vorschriften des StaRUG stellen eine gesetzliche Pflicht zur Einführung einer integrierten Unternehmensplanung und eines Systems zur Krisenfrüherkennung dar. Obwohl diese Pflicht bereits seit dem Jahr 2021 gilt, wird vielen Geschäftsführern durch den neuen Standardentwurf erst jetzt bewusst, welches Haftungsrisiko sie bereits seit Jahren eingehen – denn das Fehlen eines solchen Systems hat unmittelbare Auswirkungen auf die Beurteilung, ob eine Insolvenzverschleppung vorliegt.
Warum über Krisen sprechen? Krisen sind ein fester Bestandteil des Unternehmertums. Obwohl sie oft plötzlich und unerwartet auftreten, folgen sie meist einem vorhersehbaren Muster. Wer dieses Muster erkennt, kann rechtzeitig gegensteuern, sein Unternehmen absichern und im besten Fall sogar gestärkt aus der wirtschaftlichen Schieflage hervorgehen. Unternehmenskrisen können sowohl intern, etwa durch strategische Fehlentscheidungen oder ineffiziente Prozesse, als auch extern durch plötzliche Marktveränderungen oder geopolitische Entwicklungen entstehen. Entscheidend ist, Krisensituationen frühzeitig zu erkennen, richtig zu managen und passende Maßnahmen abzuleiten. Mit fortschreitender Krise nimmt der Handlungsdruck zu, während gleichzeitig die Handlungsspielräume schwinden. Dieser Artikel erklärt die sechs Krisenstadien nach IDW S 6 – ein praxisnahes Modell, das Unternehmen dabei unterstützt, Krisen rechtzeitig zu identifizieren und erfolgreich zu bewältigen.