Künstliche Intelligenz (KI) ist inzwischen allgegenwärtig und gerade im Personalbereich (HR) ist ihr Einsatz verlockend. Ob im Recruiting, im laufenden Arbeitsverhältnis oder auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Allerdings steigen mit zunehmendem Einsatz von KI auch die Anforderungen an Unternehmen. Unternehmen haben beim Einsatz von KI vor allem die EU-KI-Verordnung (KI-Verordnung) zu beachten, durch die seit 2025 schrittweise verbindliche Regeln und neue Haftungsfragen eingeführt wurden und ab dem 2. August 2026 weitere Regeln hinzutreten. Aber auch unabhängig von der KI-Verordnung gibt es arbeitsrechtliche Regelungen beim Einsatz von KI im HR-Bereich zu beachten. Neben den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeitenden, dürfen auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nicht außer Acht gelassen werden.
Mit dem am 6. Dezember 2025 in Kraft getretenen NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) wurde die EU-Cyber-Sicherheitsrichtlinie NIS-2 in deutsches Recht umgesetzt. Nachdem bislang insbesondere der Schutz von Kritischen Infrastrukturen geregelt worden war, wird nun das BSI-Gesetz (BSIG) zur Stärkung der nationalen Cyber-Sicherheit weiterentwickelt. Hiervon sind schätzungsweise 30.000 Unter-nehmen und Einrichtungen aus 18 Sektoren betroffen, die nun strengere Anforderungen an die Cyber-Sicherheit erfüllen müssen, und seit Anfang 2026 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationssicherheit (BSI) meldepflichtig sind.
Compliance ist erst der Anfang: Wir zeigen, wie Sie den AI Act als Wettbewerbsvorteil nutzen.