Die Uhr tickt: Jahreserklärung über Verrechnungspreise in Frankreich
Bis zum 4. November 2024 müssen betroffene deutsche Unternehmen mit Sitz in Frankreich ihre Erklärung über die Verrechnungspreise elektronisch beim dortigen Finanzamt einreichen.
Pierre Saury begleitet Unternehmen bei Prüfungs-, Finanz- und Transformationsprojekten. Neben seiner Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung bringt er ein tiefes Verständnis für betriebliche Abläufe und Finanzprozesse mit.
Damit unterstützt er Unternehmen dabei, regulatorische Anforderungen sicher zu erfüllen und ihre Organisation nachhaltig weiterzuentwickeln.
Bis zum 4. November 2024 müssen betroffene deutsche Unternehmen mit Sitz in Frankreich ihre Erklärung über die Verrechnungspreise elektronisch beim dortigen Finanzamt einreichen.
Die Körperschaftsteuer in Frankreich (Impôt sur les sociétés) birgt Besonderheiten. Wir zeigen Ihnen zwei Beispiele von Abweichungen zwischen Ansatz in der Handelsbilanz und der Bewertung für steuerliche Zwecke!
Modernisierung der Einzel- und Konzernabschlüsse nach French GAAP ab 2025 Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung in Frankreich (Autorité des Normes Comptables) veröffentlicht eine neue Verordnung zur Modernisierung der Jahres- und Konzernabschlüsse. Sie ist ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.