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Unser Team berät auch bei Rechtsstreitigkeiten und in Schiedsverfahren. Zudem treten wir als Sachverständige im Streitfall auf. Wir unterstützen in jeder Phase eines Rechtsstreits und bringen bei Bedarf Fach- und Sektorspezialisten aus verschiedenen Gebieten zusammen. So sind wir in der Lage, Bewertungen vorzunehmen, Schadensersatzansprüche zu bewerten oder wettbewerbsrechtliche Schadensersatzansprüche zu prüfen.
Unsere Leistungen
Wir verstehen unsere Mandantschaft und unser Handwerk. Zu jeder Ihrer Herausforderungen finden wir die passende Lösung.
Als Sachverständige nehmen wir Beurteilungen in vielfältigen ökonomischen Fragestellungen vor. Beispielsweise beraten und begutachten wir regelmäßig in Situationen, die sich im Zusammenhang mit den Entscheidungen von Regulierungs- bzw. Wettbewerbsbehörden ergeben.
Als Beratung oder Gutachterinnen und Gutachter unterstützen wir Sie auch außergerichtlich jederzeit in allen ökonomischen Fragen.
Verwandte Fragestellungen und betriebswirtschaftlicher Beratungsbedarf ergeben sich aus den verschiedensten Anlässen und Perspektiven. In diesen Fällen stehen wir Ihnen immer gerne als Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung, um eine passgenaue Lösung für Ihr konkretes Problem zu finden.
In Schiedsverfahren nach internationaler oder nationaler Schiedsgerichtsordnung werden wir als von den Parteien beauftragte Sachverständige in ökonomischen Fragestellungen tätig, häufig zu Schadensermittlungen. Hierbei verfolgen wir einen Ansatz, der auf Basis einer ökonomischen Vertragsanalyse die Beurteilung vornimmt. Wir werden auch als durch das Schiedsgericht bestellte unabhängige Sachverständige beauftragt oder stehen den Parteien als gemeinsam gewähltes unabhängiges Schiedsgericht zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie durch unsere umfassende Erfahrung in Beihilfefragestellungen. Dazu gehört die Begutachtung, ob Entscheidungen der öffentlichen Hand über die Durchführung einer Maßnahme oder Transaktion auf der Grundlage wirtschaftlicher Bewertungen getroffen wurde, die mit denen eines marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten vergleichbar sind (sog. Private-Investor- bzw. Market-Investor-Test). Darüber hinaus begleiten wir alle nachgelagerten Prozesse.
Wir sind ausgezeichnet.
Und darauf sind wir stolz. Und klar – es freut uns genauso, dass unsere Mandantinnen und Mandanten uns bestens bewerten. Wir arbeiten hart dafür, dass das auch so bleibt. Versprochen!
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