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Europäische Roadmap für Transparenz in der Berichterstattung mit ESEF

Seit 2020 sind EU-Emittenten verpflichtet, ihre Jahresfinanzberichte auch im European Single Electronic Format bereitzustellen und offenzulegen. Das digitale Format ermöglicht die maschinelle Verarbeitung der Finanzinformationen und trägt den höheren Transparenzanforderungen des Kapitalmarkts Rechnung.

Die ESEF-Anforderungen stellen die betroffenen Unternehmen aufgrund ihrer fachlichen und technischen Komponenten vor Herausforderungen. Bei IFRS-Konzernabschlüssen ist die Auszeichnung monetärer und narrativer Angaben nach der ESEF-Verordnung erforderlich. Für die Erstellung von ESEF-Dokumenten ist der Einsatz XBRL-fähiger Software notwendig. Mit den Vorhaben der EU-Kommission zum European Single Access Point (ESAP) und zur Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt ESEF trotz des Einzugs künstlicher Intelligenz an Relevanz. Das ESEF-Format bietet zuverlässige Informationen, die von den berichtenden Unternehmen bereitgestellt und von Abschlussprüfern geprüft werden.

Bei ESEF muss jedes Detail stimmen

Taxonomie, Technik und Prüfung greifen ineinander. Wer sie früh abstimmt, schafft eine belastbare Grundlage für die ESEF-Offenlegung.

Von der Konzeption bis zur Offenlegung im ESEF-Format

Wir begleiten den gesamten Prozess – kompetent, ganzheitlich, flexibel und zuverlässig.

Wir prüfen, ob die ESEF-Formatierungs- und Offenlegungsanforderungen auf Ihr Unternehmen anwendbar sind – auch in komplexen Konstellationen, etwa wenn sich Unternehmenssitz und Handelsmarkt in unterschiedlichen Ländern befinden.

Wir entwickeln das Fachkonzept (Mapping), zeichnen die Angaben aus und erstellen prüfungssichere ESEF-Dateien. Dabei berücksichtigen wir die Prüfungsaspekte nach IDW PS 410. Wir haben Erfahrung in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Abschlussprüfern und kennen deren Prüfungsschwerpunkte.

Als Sparringspartner begleiten wir Sie durch die jährliche ESEF-Erstellung und informieren Sie über regulatorische, fachliche und inhaltliche Neuerungen. Mit marktgängigen ESEF-Softwarelösungen sind wir vertraut und entwickeln skalierbare Weiterbildungskonzepte für Ihre internen Expertinnen und Experten. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Prozesse und reduzieren den Abstimmungsaufwand gegenüber einer vollständig ausgelagerten Lösung.

Häufig gestellte Fragen zu ESEF

Nach § 328 Abs. 1 HGB müssen Inlandsemittenten ihre rechnungslegungsrelevanten Unterlagen nach Maßgabe von Artikel 3 der ESEF-Verordnung in der 7. Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/283 im ESEF-Format offenlegen.

ESEF-Dokumente basieren auf XHTML und stellen Informationen maschinenlesbar bereit. Der IFRS-Konzernabschluss wird zusätzlich mithilfe von iXBRL (inline eXtensible Business Reporting Language) um maschinenlesbare Fakten ergänzt. Auszuzeichnen sind sämtliche monetären Werte in den Primärtabellen sowie rund 250 narrative Angaben nach Anhang II der ESEF-Verordnung, sofern diese im Anhang enthalten sind.

Für die Beurteilung des Bedeutungsumfangs der einzelnen Elemente der ESEF-Taxonomie sind fundierte IFRS-Kenntnisse von Vorteil. Eine sichere Vertrautheit mit der IFRS- und ESEF-Taxonomie ist unerlässlich.

Für die Erstellung von ESEF-Dokumenten ist eine ESEF-fähige Softwarelösung erforderlich. Dabei wird zwischen Built-in- und Bolt-on-Lösungen unterschieden.

Bei einer Built-in-Lösung werden die Berichte direkt in der Auszeichnungsumgebung erstellt, gespeichert und verarbeitet. Änderungen am Berichtsinhalt fließen unmittelbar in die Auszeichnung ein. Bei einer Bolt-on-Lösung wird dagegen zunächst ein Eingabedokument in einem kompatiblen Format, beispielsweise Word oder PDF, in die Software hochgeladen. Die Auszeichnung basiert anschließend auf diesem Dokumentenstand.

Der Jahresabschluss wird fortlaufend aktualisiert. Neben neuen Zahlen sind daher auch neue Sachverhalte und deren Auswirkungen auf die Auszeichnung zu beurteilen. Typische Beispiele sind Unternehmenserwerbe, außerplanmäßige Abschreibungen, Änderungen bei anteilsbasierten Vergütungen sowie Anpassungen der Rechnungslegungsmethoden oder der Darstellung.

Auch die ESEF-Verordnung wird bislang jährlich angepasst. Aktualisiert werden insbesondere die geltenden technischen Standards, der Umfang der Auszeichnung – vor allem bei narrativen Angaben – und die ESEF-Taxonomie als modifizierte IFRS-Taxonomie. Daher ist zu prüfen, ob sich die Änderungen auf bestehende Auszeichnungen auswirken.

Der European Single Access Point (ESAP) ist eine europäische Initiative zur zentralen Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen. Nach der ESAP-Verordnung soll die ESMA ab Juli 2027 eine geeignete Plattform bereitstellen. Künftig sollen dort auch ESEF-Dokumente verfügbar sein, wodurch sich die bislang eingeschränkte Datenverfügbarkeit deutlich verbessert. Die Einreichung erfolgt zweistufig: Unternehmen übermitteln ihre Dokumente zunächst an die zuständigen nationalen Sammelstellen, die sie anschließend an den ESAP weiterleiten.

Nachhaltigkeitsberichte unterliegen als Bestandteil des Lageberichts ebenfalls den ESEF-Formatvorgaben. Derzeit ist lediglich die Bereitstellung im ungetaggten XHTML-Format erforderlich. Die CSRD sieht jedoch auch die Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Hierzu hat die ESMA eine Konsultation zur Auszeichnung von Nachhaltigkeitsberichten auf Grundlage der ESRS-Taxonomie durchgeführt. Die überarbeitete ESRS-Taxonomie soll von der EFRAG bis Ende 2026 finalisiert werden. Ihre Anwendung wird durch eine aktualisierte ESEF-Verordnung geregelt.

Dafür muss die ESMA zunächst einen Entwurf für einen regulatorischen technischen Standard (RTS) vorlegen; dieser steht derzeit noch aus. Nach dem im Konsultationspapier vorgesehenen Phasenmodell könnte die Auszeichnung erstmals für Berichtsperioden verpflichtend werden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beziehungsweise 2028 beginnen.