Wertminderungsrisiken frühzeitig erkennen und verlässlich bewerten
Ein Impairment-Test nach IAS 36 bzw. nach IDW RS HFA 10 ist weit mehr als eine reine regulatorische Pflicht. Er schafft Transparenz über die Werthaltigkeit von Geschäftsbereichen, Beteiligungen, immateriellen Vermögenswerten und Goodwill-Positionen. Unternehmen stehen dabei vor der Herausforderung, belastbare Planungsrechnungen, realistische Wachstumsannahmen und angemessene Kapitalkosten zu ermitteln. Mit einer strukturierten Vorgehensweise stellen wir sicher, dass Wertminderungsrisiken frühzeitig identifiziert und fundierte Entscheidungen auf einer verlässlichen Datenbasis getroffen werden können.
Unsere Experten können den gesamten Prozess von der Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) über die Analyse der Unternehmensplanung bis hin zur Ermittlung des erzielbaren Betrags und der Dokumentation für Abschlussprüfer und Aufsichtsorgane begleiten. Dabei achten wir auf nachvollziehbare Annahmen, branchenspezifische Marktparameter und eine prüfungssichere Dokumentation. So reduzieren wir den Aufwand für interne Teams und erhöhen gleichzeitig die Qualität und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse.
Ob jährlicher Goodwill-Impairment-Test oder Anlassprüfung: Wir liefern pragmatische Lösungen, belastbare Ergebnisse und klare Handlungsempfehlungen. Unser Ziel ist es, den Impairment-Test nicht nur regelkonform, sondern auch als wertvolle Grundlage für strategische Unternehmensentscheidungen nutzbar zu machen.
Ihre Vorteile mit Grant Thornton
Belastbare Bewertungsergebnisse
Wir entwickeln eine fundierte Bewertungsgrundlage und berücksichtigen dabei unternehmensspezifische Planungen, Marktinformationen und branchentypische Parameter.
Frühzeitige Identifikation von Risiken
Sensitivitätsanalysen und die strukturierte Prüfung wesentlicher Annahmen machen mögliche Wertminderungsrisiken rechtzeitig sichtbar.
Prüfungssichere Dokumentation
Alle wesentlichen Annahmen, Berechnungen und Ergebnisse werden transparent und nachvollziehbar aufbereitet – als belastbare Grundlage für Abschlussprüfer und Entscheidungsgremien.
Unsere Prozessschritte im Überblick
Wir prüfen, ob ein jährlicher Goodwill-Impairment-Test oder eine anlassbezogene Werthaltigkeitsprüfung erforderlich ist. Gemeinsam mit Ihnen legen wir den Prüfungsumfang, die relevanten Vermögenswerte und den zeitlichen Ablauf fest.
Wir unterstützen Sie bei der sachgerechten Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beziehungsweise Cash Generating Units (CGUs). Zudem begleiten wir die nachvollziehbare Zuordnung bestehender Goodwill-Positionen.
Wir untersuchen die zugrunde liegenden Planungsrechnungen, Cashflows und wesentlichen Bewertungsannahmen. Wachstumsraten, Margenentwicklungen und weitere Werttreiber werden auf Plausibilität und Konsistenz geprüft.
Auf Grundlage aktueller Kapitalmarktdaten und geeigneter Vergleichsunternehmen bestimmen wir risikoadäquate Kapitalkosten. Die Auswahl der Peer Group und die Herleitung der verwendeten Parameter werden transparent dokumentiert.
Wir ermitteln den erzielbaren Betrag auf Basis des Nutzungswerts („Value in Use“) oder des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten („Fair Value less Costs of Disposal“). Die Methodik wird passend zum Bewertungsanlass und zur verfügbaren Datenbasis gewählt.
Der ermittelte erzielbare Betrag wird dem relevanten Buchwert gegenübergestellt. Daraus leiten wir einen möglichen Wertminderungsbedarf ab und zeigen mithilfe von Sensitivitätsanalysen, wie sich Veränderungen zentraler Annahmen auf das Ergebnis auswirken können.
Wir erstellen nachvollziehbare und prüfungssichere Unterlagen zu Methodik, Annahmen und Ergebnissen. Auf Wunsch bereiten wir die wesentlichen Erkenntnisse auch adressatengerecht für Abschlussprüfer, Geschäftsführung oder Aufsichtsorgane auf.
Wir sind ausgezeichnet.
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Häufige Fragen zu Impairment-Tests nach IAS 36 und IDW RS HFA 10
Ein Impairment-Test ist durchzuführen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Vermögenswert oder eine zahlungsmittelgenerierende Einheit an Wert verloren haben könnte. Für Geschäfts- oder Firmenwerte sowie bestimmte noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte verlangt IAS 36 zusätzlich eine mindestens jährliche Prüfung. Auch nach IDW RS HFA 10 ist bei entsprechenden Wertminderungsindikatoren die Werthaltigkeit des Beteiligungsbuchwerts beziehungsweise einer Beteiligung zu untersuchen.
Benötigt werden insbesondere aktuelle Unternehmensplanungen, nachvollziehbare Annahmen zu Umsatz, Margen, Investitionen und Working Capital sowie eine sachgerechte Ableitung von Diskontierungs- und Wachstumsraten. Zudem sind die Abgrenzung des Bewertungsobjekts, historische Plan-Ist-Abweichungen und relevante Markt- und Brancheninformationen zu würdigen. Je konsistenter Datenbasis, Planung und Bewertungsmodell ineinandergreifen, desto belastbarer ist das Ergebnis.
Nach IAS 36 entspricht der erzielbare Betrag dem höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Häufig kommen kapitalwertorientierte Verfahren zum Einsatz, bei denen künftige Zahlungsüberschüsse auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden. Die konkrete Methodik richtet sich nach dem Bewertungsanlass, der verfügbaren Datenbasis und den Anforderungen des jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsrahmens.
IAS 36 regelt die Wertminderung einzelner Vermögenswerte und zahlungsmittelgenerierender Einheiten im IFRS-Abschluss; IDW RS HFA 10 konkretisiert die Bewertung von Beteiligungen und anderen Unternehmensanteilen im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Unterschiede können sich insbesondere beim Bewertungsobjekt, bei den Zahlungsströmen, beim Diskontierungszins und bei der Berücksichtigung von Steuern ergeben. Ob getrennte Modelle erforderlich sind oder ein vorhandenes Modell sachgerecht übergeleitet werden kann, sollte unter Beachtung der fachlichen Anforderungen und auf Basis von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen beurteilt werden.
Die Unternehmensplanung bildet den Ausgangspunkt für die erwarteten künftigen Zahlungsüberschüsse und muss plausibel, konsistent sowie mit internen und externen Daten abgestimmt sein. Der Diskontierungszinssatz muss die Risiken widerspiegeln, die nicht bereits in den Zahlungsströmen berücksichtigt wurden. Schon geringe Änderungen zentraler Parameter können das Bewertungsergebnis wesentlich beeinflussen, weshalb Herleitung und Sensitivitäten transparent zu dokumentieren sind.
Wir unterstützen von der Festlegung des Bewertungsobjekts über die Plausibilisierung der Planung und die Ableitung des Diskontierungszinssatzes bis zur Erstellung eines nachvollziehbaren Bewertungsmodells. Dabei berücksichtigen wir die Anforderungen nach IAS 36 beziehungsweise IDW RS HFA 10 sowie die Erwartungen von Abschlussprüfern und weiteren Adressaten. Auf Wunsch begleiten wir auch Sensitivitätsanalysen, Dokumentation und Abstimmungen im Prüfungsprozess.