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Bank- und Kapitalmarktrecht

Unsere kapitalmarktrechtliche Praxisgruppe bietet bei allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie im Rahmen der immer regelungsintensiver werdenden Finanzaufsicht Beratung auf höchstem Niveau.

Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei ihrem Tagesgeschäft, beraten bei Vorbereitung und Auflegung neuer Kapitalanlageprodukte, verhandeln Verträge und begleiten sie bei der Abwicklung der erforderlichen aufsichtsrechtlichen Verfahren. Dabei sehen wir die Bedürfnisse unserer Mandanten nicht ausschließlich unter rechtlichen, sondern gerade auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Daneben unterstützen wir unsere Mandanten bei der Abwehr von Forderungen, die auf die Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten, die Verantwortlichkeit aus Prospekthaftung oder fehlerhafte Kapitalmarktinformationen nach dem Wertpapier-handelsgesetz gestützt werden.

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Zu unseren Mandanten zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Kapitalanlagegesellschaften sowie Finanzunternehmen. Ferner nehmen die Expertise von Nachmann Rechtsanwälte auch mittelständische Unternehmen sowie private und institutionelle Investoren in Anspruch. Für diese agieren wir auch schon im Vorfeld einer geplanten Investition oder Finanzierung und untersuchen diese sowie deren konkrete vertragliche Gestaltung auf der Basis langjähriger Erfahrungen im Hinblick auf ihre rechtliche Risikostruktur, um ein etwaig bestehendes Konfliktpotential von Beginn an zu minimieren.

  • Bankaufsichtsrecht
  • Investmentfonds und Asset Management, z.B.
  • Gründung und fortlaufende aufsichtsrechtliche Beratung von Kapitalanlagegesellschaften
  • Umsetzung einzelner Investitionsvorhaben für Rechnung eines Fonds mit erhöhtem Beratungsbedarf, wie z.B. Erwerb von Immobilien oder Immobiliengesellschaften
  • Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht
  • Beratung geschlossener (Publikums-)Fonds, z.B. im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen
  • Beratungshaftungsrecht und Prospekthaftungsrecht im Zusammenhang mit Kapitalanlagen
  • Wertpapierhandelsrecht und -kommissionsrecht einschließlich des Rechts der kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten (Ad-hoc-Pflichten)
  • Prozessführung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie  Prozessbegleitung in jedem Verfahrensstadium, beispielsweise durch Erstellung einer second opinion oder Ermittlung weiterer oder unterstützender rechtlicher Ansatzpunkte