Nur wenige Bereiche des Wirtschaftsrechts haben in den letzten Jahren durch ständig steigende legislative und judikative Anforderungen einen so tiefgreifenden Wandel erfahren und zugleich eine ähnlich große Haftungsrelevanz entwickelt wie die Regelkonformität der Unternehmensführung.
Abhängig vom konkreten Bedarf und gegebenenfalls branchenspezifischen Anforderungsprofilen von Mandaten in regulierten Bereichen beraten wir fächerübergreifend in allen Compliance-Fragen. Die Mitglieder unserer integrierten Teams besitzen besondere Expertise und Erfahrung im Bereich der Managerhaftung, des Insiderrechts sowie der Ad-hoc-Publizität und waren in der Vergangenheit an einigen der größten und komplexesten Verfahren der Organhaftung von Vorstandmitgliedern der kapitalmarktrechtlichen Informationsdeliktshaftung vor nationalen und internationalen Gerichten beteiligt.
- Implementierung und Überprüfung von Compliance-Systemen und Insiderverzeichnissen in Unternehmen
- Beratung zur Haftung bei Compliance-Verstößen und zur Haftungsvermeidung
- Beratung bei auftretenden Compliance-Verstößen
- Beratung bei anlassbezogenen kapitalmarktrechtlichen Publikationspflichten börsennotierter Unternehmen
- Schulung von Mitarbeitern und Management zum Thema Compliance