Neue Vorgaben aus der Finanzverwaltung
Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten sogenannte Firmenfitnessprogramme an – ein attraktiver Benefit, der nicht nur die Gesundheit fördert, sondern auch steuerlich relevant ist. Doch wie wird der geldwerte Vorteil aus der Nutzung solcher Angebote korrekt ermittelt?
Bei einer Firmenfitnessmitgliedschaft erhält der Arbeitnehmer das Recht, verschiedene Einrichtungen wie Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen oder sogar Golfplätze zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht wird vom Arbeitgeber regelmäßig eingeräumt – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Angebot tatsächlich nutzt.
Der geldwerte Vorteil fließt dem Arbeitnehmer monatlich zu, solange das Nutzungsrecht besteht. Da für Firmenfitnessmitgliedschaften aber in der Regel kein üblicher Endpreis am Abgabeort ermittelt werden kann, erfolgt die Bewertung nach den tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitgebers – inklusive aller Nebenkosten und der Umsatzsteuer. Hierbei sind aber ggf. Besonderheiten bei der Aufteilung und Zurechnung der Kosten zu beachten, die verschiedene Finanzverwaltungen Anfang 2025 näher definiert haben (z.B. Bayerisches Landesamt für Steuern, 13.02.2025, S 2334.1.1-64/9 St36).
Unser Tool bringt Klarheit in die Aufteilung
Wir unterstützen Sie bei der korrekten Einordnung des geldwerten Vorteils. Nutzen Sie auch gerne unser Tool zur Aufteilung und Zurechnung der Aufwendungen durch den Arbeitgeber für eine solche Mitgliedschaft.
