article banner
Umsatzsteuer aktuell

Steuersatzsenkung stellt Hotellerie vor Herausforderungen

Anke Bendschneider Anke Bendschneider

Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 der zeitlich befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% zugestimmt. Die Senkung der Umsatzsteuersätze ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten und ist befristet bis zum 31. Dezember 2020. Zusammen mit der bereits Anfang Juni im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossenen Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes für Unternehmer, die Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen, stehen insbesondere Hotelliers vor einer besonderen Herausforderung. Dass die in diesem Zusammenhang stehenden Fragestellungen umfangreich und anspruchsvoll sind, kann dem am 30. Juni 2020 veröffentlichten 26-seitigen Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung entnommen werden.

Wir haben speziell die für die Hotelbranche drängendsten Themen, die Sie jetzt unbedingt im Blick haben sollten, wie zum Beispiel der Frühstückssplit für Speisen und Getränke, in unserem PDF-Dokument „Temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes – Herausforderung für die Hotellerie“ zusammengefasst. Wir stehen Ihnen in diesen Zeiten partnerschaftlich und mit effizienten Lösungen zur Seite. Sprechen Sie uns an!