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Tax aktuell

Die Steuerpläne im Koalitionsvertrag

Am 24. November 2021 hat die voraussichtliche neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP den Koalitionsvertrag vorgestellt. Das 178 Seiten starke Vertragswerk enthält auch die Kernpunkte einer künftigen Steuerpolitik. Neben bereits konkreten Regelungen finden sich dort auch zahlreiche Absichtserklärungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Aspekte für Unternehmen:

  • Für Digital- und Klimaschutzinvestitionen ist in den Jahren 2022 und 2023 eine „Superabschreibung“ geplant (also insgesamt mehr als 100% der Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten). Auf diese Weise sollen entsprechende Investitionsanreize gesetzt werden.
  • Die bestehende Zinsschranke für Körperschaften soll künftig durch eine Zinshöhenschranke ergänzt werden. Hier ist aber noch nicht klar, wie diese neue Begrenzung des Zinsausgabenabzugs genau ausgestaltet werden soll.
  • Um den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen, plant die neue Bundesregierung die schnellstmögliche Einführung eines bundesweit einheitlichen elektronischen Meldesystems, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen genutzt wird. Darüber hinaus will die künftige Regierung sich auf EU-Ebene für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem (zum Beispiel Reverse Charge) einsetzen.
  • Stichwort Personengesellschaften: Bei der Option zur Körperschaftsbesteuerung und bei der Thesaurierungsbesteuerung soll geprüft werden, inwiefern praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind.
  • Es ist vorgesehen, die Quellenbesteuerung insbesondere durch eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen auszuweiten.
  • Zur Bekämpfung von Steuergestaltung sind verschiedene Maßnahmen geplant, wie etwa die Ausweitung der Anzeigepflichten für Steuergestaltungen auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro.
  • Der auf EUR 10m erhöhte Verlustrücktrag soll auf zwei Rücktragsjahre ausgedehnt werden.
  • Bei den sogenannten share deals sollen weitere „Schlupflöcher“ für die Grunderwerbsteuer geschlossen werden.
  • Die Subventionen für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge sollen einschränkend ausgestaltet werden.