Das Wachstumschancengesetz ist Ende März 2024 in Kraft getreten. Es enthält zahlreiche Steueränderungen, von denen Unternehmen profitieren können. Wir geben einen Überblick über die bedeutsamsten Neuerungen und zeigen konkreten Handlungsbedarf auf.
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Nach langen Debatten ist das Wachstumschancengesetz in der vom Vermittlungsausschuss überarbeiteten Fassung Ende März 2024 in Kraft getreten. Damit gelten nun zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands stärken und die finanzielle Situation von Unternehmen verbessern sollen.

Gegenüber der vom Bundestag ursprünglich beschlossenen Fassung sind in der verabschiedeten Version erhebliche Veränderungen vorgenommen worden. Insbesondere ist das Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz als wichtiges Kernelement zur Stärkung der Investitionstätigkeit komplett gestrichen worden. Dennoch sind die nun in Kraft getretenen Änderungen aus Sicht von Unternehmen in weiten Teilen durchaus positiv zu werten.

Wir geben Ihnen nachfolgend einen Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Corporate Tax: Zahlreiche Änderungen für die Ertragsbesteuerung von Unternehmen
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Verrechnungspreise: Neue Vorschriften für Finanzierungstransaktionen
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Steuerliche Forschungsförderung: Höhere Fördervolumina und schnellere Auszahlung
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Umsatzsteuer: Die verpflichtende elektronische Rechnung kommt ab 2025
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Podcast zum Thema E-Rechnungen im Fokus des Wachstumschancengesetzes - Jetzt reinhören!

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