In den vergangenen Wochen wurde in verschiedenen Regionen Deutschlands der Katastrophenfall aufgrund von Hochwasser ausgerufen. Die Auswirkungen sind teilweise dramatisch und der Wunsch zu helfen beschäftigt auch Arbeitgeber und ihre Mitarbeitenden.
Die Finanzverwaltungen in Baden-Württemberg, Bayern und dem Saarland haben jetzt mit entsprechenden sogenannten Katastrophenerlassen reagiert, um Geschädigte der Unwetterereignisse durch steuerliche Maßnahmen zu unterstützen. Insbesondere wird Mitarbeitenden in Unternehmen damit ermöglicht, auf die Auszahlung von Teilen ihres Arbeitslohns zugunsten einer Spende oder steuerfreien Beihilfe des Arbeitgebers an betroffene Mitarbeitende zu verzichten.
Die entsprechenden Verfügungen finden Sie unter den folgenden Links:
Katastrophenerlass Baden-Württemberg
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