Commercial Courts in Deutschland

Commercial Courts in Deutschland – ein Update zum Jahresende

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Übersicht

Als wir im Frühjahr 2025 über die Einführung der Commercial Courts berichteten, steckte die Entwicklung noch in den Anfängen. Heute zeigt sich ein deutlich klarerer Überblick über die „Landkarte“ der Commercial Courts und Commercial Chambers in Deutschland. Mehrere Bundesländer haben inzwischen spezialisierte Spruchkörper für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten eingerichtet, die internationale Verfahren beschleunigen und auf Wunsch auch englischsprachig führen können. 

INHALTE

Aktueller Stand

Mit dem Inkrafttreten des Justizstandort-Stärkungsgesetzes am 1. April 2025 hat Deutschland einen wichtigen Schritt unternommen, den Justizstandort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten attraktiver zu machen und eine Alternative zu ausländischen Gerichten oder Schiedsverfahren zu bieten. Mehr zu Einführung der Commercial Courts.

Inzwischen existieren Commercial Courts in neun Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Die Gerichte sind bei den Oberlandesgerichten angesiedelt und erstinstanzlich zuständig für bestimmte wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab 500.000 Euro Streitwert, sofern die Parteien dies vereinbart haben oder sich rügelos einlassen.

Der Instanzenzug ist bewusst verkürzt: Gegen Urteile der Commercial Courts ist nur die Revision zum Bundesgerichtshof zulässig.

Die inhaltliche Spezialisierung variiert je nach Bundesland. Beispielhaft:

  • In Berlin liegt der Fokus auf Bau- und Architektenrecht.
  • Bremen konzentriert sich auf Transportrecht, Wasserstofftechnologien und Luftfahrt.
  • Celle, Frankfurt am Main und Stuttgart sehen hingegen keine besondere Spezialisierung vor.

Eine Besonderheit gilt in Sachsen: Der Commercial Court Dresden erlaubt keine englischsprachigen Verfahren, anders als fast alle anderen Standorte.

Neben den Commercial Courts auf Ebene der Oberlandesgerichte existieren in mehreren Bundesländern auch Commercial Chambers an Landgerichten, die ebenfalls für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zuständig sind und Verfahren in Englisch führen können. Da die Umsetzung bundesweit heterogen ist – insbesondere in Bezug auf Spezialisierungen und Rechtsmittelzuständigkeiten – sollten Unternehmen den Gerichtsstand sorgfältig wählen, um Verfahrensdauer und Instanzenzug optimal auszurichten.

Übersicht der Commercial Courts und Commercial Chambers

Bundesland Gericht Spezialisierung Sprachoptionen
Baden-Württemberg  
Commercial Court am Oberlandesgericht Stuttgart und Commercial Chambers am Landgericht Stuttgart  
  •  Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.
  • Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens oder von mindestens 3 % der Anteile an einem Unternehmen.
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats.
Deutsch & Englisch
Bayern
Commercial Court am Oberlandesgericht München
  • Streitigkeiten in der Lieferkette, d.h. Streitigkeiten zwischen dem Hersteller eines Endprodukts und seinen Zulieferern sowie der Zulieferer untereinander.
  • Streitigkeiten zwischen einer Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats.
Deutsch & Englisch
Berlin
Commercial Court am Kammergericht und Commercial Chambers am Landgericht Berlin II

Streitigkeiten zwischen Unternehmern

  • aus Bau- und Architektenverträgen sowie
  • aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen.
Deutsch & Englisch
Bremen
Commercial Court am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen

Streitigkeiten zwischen Unternehmern

  • aus Fracht-, Speditions- oder Lagergeschäften,
  • über Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff und deren Komponenten oder über den Bezug oder Veräußerung von Wasserstoff,
  • im Bereich der zivilen Luftfahrttechnologie und der Weltraumtechnologie.
Deutsch & Englisch
Hamburg
Commercial Court am Hanseatischen Oberlandesgericht und Commercial Chambers am Landgericht Hamburg
  • Ein Senat des Commercial Court befasst sich im Schwerpunkt mit bau-, banken- und finanzrechtlichen Streitigkeiten sowie mit gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und Post-M&A-Streitigkeiten.
  • Ein zweiter Senat des Commercial Court ist für das Versicherungsrecht, das Transportrecht, das Schifffahrtsrecht und das Verkehrsrecht zuständig.

Die Commercial Chambers sind zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen des

  • (internationalen) Handelsrechts,
  • Kartellrechts
  • Transportrechts,
  • IT-Rechts,
  • Insolvenzrechts,
  • für Post-M&A Streitigkeiten und
  • gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten.
Deutsch & Englisch
Hessen
Commercial Court am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und Commercial Chambers am Landgericht Frankfurt am Main 
  • Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.
  • Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens oder von mindestens 3 % der Anteile an einem Unternehmen.
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats.
Deutsch & Englisch
Niedersachsen
Commercial Court am Oberlandesgericht Celle und Commercial Chambers an den Landgerichten Hannover, Osnabrück und Braunschweig
  • Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.
  • Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens oder von mindestens 3 % der Anteile an einem Unternehmen.
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats. 
Deutsch & Englisch
Nordrhein-Westfalen
Commercial Court am Oberlandesgericht Düsseldorf und Commercial Chambers an den Landgerichten Bielefeld, Düsseldorf, Essen und Köln

Drei Senate des Commercial Courts sind zuständig für:

  • Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern
  • aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen,
  • aus Versicherungsvertragsverhältnissen, insbesondere soweit sie Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen (D&O-Versicherungen) zum Gegenstand haben,

und 

  • aus gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten,
  • Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen und
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats

Die Commercial Chambers sind für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten aus den genannten Bereichen bereits ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro zuständig.

Zugleich wird die an diesen Standorten bereits vorhandene, streitwertabhängige Spezialisierung ausgebaut:

  • Landgerichte Bielefeld und Essen Streitigkeiten aus dem Bereich der erneuerbaren Energien ab einem Streitwert von über 100.000 Euro
  • Landgericht Köln Streitigkeiten aus dem Bereich der Informationstechnologie ab einem Streitwert von über 100.000 Euro

  • Landgericht Düsseldorf Streitigkeiten aus dem Bereich Unternehmenstransaktionen ab einem Streitwert von über 500.000 Euro

Deutsch & Englisch beim Commercial Court

Nur Englisch bei den Commercial Chambers
Sachsen
Commercial Court am Oberlandesgericht Dresden
  • Ein Senat ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus lmmobiliarmiet- und lmmobiliarpachtverhältnissen und auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts bzw. Streitigkeiten zwischen Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats.
  • Ein zweiter Senat ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus Bankgeschäften im Sinne von S 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes mit Ausnahme von Streitigkeiten von Unternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes.
Nur Deutsch

 

Strategischer Mehrwert für Unternehmen

Die Einführung der Commercial Courts bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, komplexe internationale Streitigkeiten in Deutschland auf Englisch zu führen. Da sich die Gerichte noch im Aufbau befinden, sind die Verfahrenszahlen aktuell gering – was zu sehr kurzen Wartezeiten und einer schnellen Urteilsfindung führen kann. Für Unternehmen, die Prozesse mit hohem Streitwert führen müssen/wollen, bietet dies einen deutlichen Effizienzgewinn.

Gerichtsstandsvereinbarung erforderlich

Um die Zuständigkeit eines Commercial Courts oder einer Commercial Chamber sicherzustellen, ist eine vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung erforderlich. Diese kann in bestehende Vertragswerke oder in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen oder separat vereinbart werden. Die beklagte Partei kann sich zwar rügelos einlassen, will die klagende Partei jedoch verbindlich vor dem Commercial Court verhandeln, ist eine vorherige Einigung zwingend.

Fazit

Die Entwicklung der Commercial Courts ist dynamisch und noch nicht abgeschlossen. Weitere Bundesländer prüfen eigene Einrichtungen, auch zusätzliche Spezialisierungen sind denkbar. Klar ist jedoch schon jetzt: Die neuen Spruchkörper bieten deutschen und internationalen Unternehmen die Chance, schneller, internationaler und insgesamt effizienter zu ihrem Recht zu kommen.