Elternzeit wirft für Arbeitgeber nicht nur organisatorische, sondern auch urlaubsrechtliche Fragen auf. Besonders praxisrelevant ist, ob und wie Urlaubsansprüche während der Elternzeit gekürzt werden können. Die gute Nachricht: Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eröffnet Arbeitgebern eine klare Kürzungsmöglichkeit. Die weniger gute Nachricht: Sie wirkt nicht automatisch. Wer die Kürzung nicht rechtzeitig und eindeutig erklärt, riskiert vermeidbare Urlaubs- oder Urlaubsabgeltungsansprüche.
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Mit dem am 26. August 2026 im Bundeskabinett beschlossenen Wärmenetzpaket will die Bundesregierung den Rechtsrahmen für die Fernwärmeversorgung grundlegend weiterentwickeln. Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV) sollen in einem neuen Wärmenetzgesetz zusammengeführt werden. Gleichzeitig ist eine Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) geplant. Ziel ist es, Investitionen in die Dekarbonisierung von Wärmenetzen zu erleichtern und zugleich Verbraucherrechte sowie die Preistransparenz zu stärken.
Krankheit und Urlaub treffen im Arbeitsalltag immer wieder aufeinander. Unser Überblick zeigt die wichtigsten Regelungen und beleuchtet, worauf Arbeitgeber in der Praxis achten sollten.
Der englischsprachige Leitfaden bietet Arbeitgebern einen kompakten Überblick über zentrale arbeitsrechtliche Regelungen in 15 europäischen Ländern.
Soll eine Klage an eine im Ausland ansässige Partei zugestellt werden, sind zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt insbesondere vom Herkunftsstaat und dem jeweils anwendbaren Zustellungsregime ab. Maßgeblich können etwa die Europäische Zustellungsverordnung, das Haager Zustellungsübereinkommen oder bilaterale Staatsverträge sein.
Mit dem am 6. August 2026 veröffentlichten Entwurf zur Festlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik für die Elektrizitätsversorgungsnetze (AgNes) liegt erstmals ein vollständiger Vorschlag für die künftige Ausgestaltung der von den Netznutzern zu zahlenden Netzentgelte vor. Die neue Systematik soll die aktuellen Regelungen zur Bildung der Stromnetzentgelte nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ablösen und ab 1. Januar 2029 gelten.
Die nächste wichtige Frist für die Einführung der E-Rechnung rückt näher: Ab dem 1. Januar 2027 gelten für viele Unternehmen neue Pflichten bei der elektronischen Rechnungsstellung. Obwohl die E-Rechnung bereits seit dem 1. Januar 2025 rechtlich verankert ist, werden notwendige Umstellungen in der Praxis häufig noch hinausgeschoben.
Überstunden gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: "Geleistete Überstunden muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber immer bezahlen." Die Realität ist deutlich differenzierter. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Ausgleich besteht, hängt von mehreren Faktoren ab – und längst nicht jede Überstunde führt automatisch zu einem Ver-gütungsanspruch.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 7. Mai 2026 – 2 AZR 184/25 entschieden, dass das neue „Scan-Verfahren“ der Deutschen Post beim Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis für den Zugang des Schreibens liefert. Für Arbeitgeber bedeutet dies: Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs reichen künftig regelmäßig nicht mehr aus, um den Zugang wichtiger Erklärungen rechtssicher nachzuweisen.
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend reformiert. Das oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnete Regelwerk setzt auf mehr Technologieoffenheit und verändert zentrale Vorgaben für die Wärmeversorgung. Doch welche konkreten Änderungen bringt das GModG – und was bedeutet das für Eigentümer, Unternehmen und Kommunen?
Am 24. Juni 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Mit dem Gesetzesentwurf sollen das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) umfassend überarbeitet werden. Geplant ist eine umfangreiche Aufwandsreduzierung für viele Unternehmen mit der Reduzierung vieler Grenzwerte und Meldepflichten auf die Vorgaben gemäß der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Eine Umsetzung in deutsches Recht hätte bereits zum 11. Oktober 2025 erfolgen müssen, mit Blick auf das durch die EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren ist mit einem zeitnahen Durchlaufen des parlamentarischen Verfahrens und Inkrafttreten der angepassten Gesetze zu rechnen.
In Teil 2 und Teil 4 unserer Reihe wurden bereits Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht intensiv aus der Sicht von Haftung und Compliance beleuchtet. In diesem Teil widmen wir uns dem Bereich, in dem sich das Zusammenspiel von Theorie und Praxis am stärksten manifestiert – der Payroll.