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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat seine Empfehlung zur Marktrisikoprämie angepasst. Für Bewertungsstichtage ab dem 22. September 2025 gilt nun eine Bandbreite von 5,25 bis 6,75 Prozent vor persönlichen Ertragsteuern sowie 4,50 bis 5,75 Prozent nach persönlichen Ertragsteuern. Damit reagiert der FAUB auf die aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten. Die neuen Bandbreiten liegen unterhalb der vorigen Empfehlung des FAUB aus dem Jahr 2019, die noch von einem außergewöhnlich niedrigen Zinsniveau geprägt war.
Der FAUB des IDW hat seine Empfehlung zur Marktrisikoprämie angepasst. Für Bewertungsstichtage ab dem 22. September 2025 gilt nun eine Bandbreite von:
- 5,25 bis 6,75 Prozent vor persönlichen Ertragsteuern sowie
- 4,50 bis 5,75 Prozent nach persönlichen Ertragsteuern.
Gründe für die Anpassung der Marktrisikoprämie
Der FAUB verfolgt zur Erklärung der Marktrisikoprämie einen pluralistischen Ansatz, bei dem historisch gemessene nominale und reale Aktienrenditen, historische Marktrisikoprämien sowie Ex-ante-Analysen impliziter Aktienrenditen gesamtheitlich betrachtet werden:
- Zinsumfeld: Nach Jahren negativer oder historisch niedriger Zinsen hat sich das Zinsniveau seit dem Jahr 2022 – verbunden mit einer Normalisierung der Zinsstrukturkurve – stetig erhöht. Dadurch hat sich das Zinsniveau tendenziell wieder an historische Zinsniveaus angenähert, was auch eine Annäherung an historische durchschnittliche Marktrisikoprämien nahelegt.
- Implizite Marktrisikoprämien: Implizit gemessene Marktrisikoprämien haben sich im laufenden Jahr deutlich verringert.
- Langfristige Erwartungen: Die bisherige Empfehlung würde rechnerisch zu einer Gesamtrendite oberhalb der vom FAUB erwarteten Bandbreite führen.
Entwicklung der Empfehlungen zur Marktrisikoprämie
Die Empfehlungen des FAUB zur Marktrisikoprämie haben sich seit ihrer Einführung mehrfach an veränderte Bedingungen angepasst. Zur Einordnung der aktuellen Empfehlung ein Überblick:
2004 – Einführung der Empfehlung
Am 10. Dezember 2004 veröffentlichte der FAUB erstmals eine Empfehlung zur Marktrisikoprämie. Für Bewertungsstichtage nach dem 31. Dezember 2004 galt eine Bandbreite von:
- 4,0 bis 5,0 Prozent vor persönlichen Ertragsteuern
- 5,0 bis 6,0 Prozent nach persönlichen Ertragsteuern
Diese Empfehlung basierte auf langfristigen historischen Renditen und spiegelte ein stabiles Zinsumfeld wider.
2008 – Anpassung an die Abgeltungsteuer
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 wurde das deutsche Steuersystem verändert. Der FAUB reagierte darauf, indem er die Empfehlung zur Marktrisikoprämie anpasste:
- 4,5 bis 5,5 Prozent vor persönlichen Ertragsteuern
- 4,0 bis 5,0 Prozent nach persönlichen Ertragsteuern
Die Anpassung stellte sicher, dass die steuerlichen Änderungen sachgerecht in die Unternehmensbewertung einfließen.
2012 – Reaktion auf die Finanz- und Schuldenkrise
Die globale Finanzkrise und die europäische Schuldenkrise führten zu einer erhöhten Unsicherheit an den Kapitalmärkten. Um darauf zu reagieren, erhöhte der FAUB am 19. September 2012 die Bandbreiten für die Marktrisikoprämie:
- 5,5 bis 7,0 Prozent vor persönlichen Ertragsteuern
- 5,0 bis 6,0 Prozent nach persönlichen Ertragsteuern
Damit wurde der gestiegenen Risikoaversion und den volatilen Märkten Rechnung getragen.
2019 – Historisch niedrige Zinsen
Im August 2019 ließ sich erstmals eine durchgehend negative Zinsstrukturkurve für deutsche Staatsanleihen über die gesamte Laufzeit von 30 Jahren beobachten. Der risikolose Basiszins fiel praktisch auf null und drohte negativ zu werden. Der FAUB reagierte in seiner Sitzung am 22. Oktober 2019 mit einer erneuten Anpassung der Bandbreite für die Marktrisikoprämie:
- 6,0 bis 8,0 Prozent vor persönlichen Ertragsteuern
- 5,0 bis 6,5 Prozent nach persönlichen Ertragsteuern
Diese Empfehlung spiegelte die außergewöhnliche Situation anhaltend sinkender und sogar negativer Zinsen wider.
Fazit
Mit der Reduzierung und Verengung der Bandbreite für die Marktrisikoprämie trägt der FAUB den aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten Rechnung. Für Wirtschaftsprüfer und Unternehmen gibt der FAUB damit weiterhin eine verlässliche Orientierung zur Höhe der Marktrisikoprämie.
Unser Partner Prof. Dr. Martin Jonas ist als Mitglied des FAUB des IDW an der Empfehlung zur Marktrisikoprämie beteiligt, die Sie hier finden können: Kapitalkostenempfehlung des FAUB
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