Bilanzierung energetischer Sanierungsmaßnahmen in der Handelsbilanz
Mit dem IDW RS IFA 1 n.F. reagiert das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) auf die Notwendigkeit zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands in Deutschland. Der bisher restriktiv ausgelegte Begriff der „wesentlichen Verbesserung“ wird neu definiert.
Erstmals können Sanierungsmaßnahmen auch dann aktiviert werden, wenn
- der Endenergieverbrauch bzw. -bedarf eines Gebäudes um mindestens 30 % reduziert wird oder
- die Energieeffizienzklasse um mindestens zwei Stufen verbessert wird,
jeweils gemessen am Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs.
Zudem wurde die Liste der als zentral geltenden Ausstattungsbereiche erweitert (u. a. Wärme- und Energieversorgung, Gebäudeautomation). Die neue Regelung schafft ein Privileg bei der Herstellungskostenfrage und erhöht die Transparenz bei der Aktivierung energetischer Maßnahmen – unabhängig davon, ob mehrere oder nur einzelne Gebäudekomponenten betroffen sind.
Steuerliche Auswirkungen und Anwendung des IDW RS IFA 1 n.F.
Obwohl es sich beim IDW RS IFA 1 n.F. um einen handelsrechtlichen Standard handelt, ist die steuerliche Auswirkung nicht zu unterschätzen: Der Bundesfinanzhof hält bislang an seiner engen Auslegung des § 255 des Handelsgesetzbuchs fest und erkennt energetische Maßnahmen nur bei Sanierungen in mindestens drei Gebäudebereichen als aktivierungsfähig an.
Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzrechtsprechung künftig der handelsrechtlichen Neuregelung folgt. Bis dahin müssen Unternehmen mit einer Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz rechnen – und entsprechende latente Steuern berücksichtigen.
Der IDW RS IFA 1 n.F. ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen (bei kalendergleichem Geschäftsjahr: erstmals zum 31. Dezember 2026). Eine frühzeitige Anwendung ist zulässig, wenn die Regelungen des Standards vollständig beachtet werden.
Fazit
Insbesondere stationäre Einrichtungen in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft stehen angesichts der gesetzlich verankerten Klimaziele unter erheblichem Investitionsdruck. Mit dem IDW RS IFA 1 n.F. wird ein neuer bilanzieller Rahmen geschaffen, der eine gezieltere Aktivierung energetischer Maßnahmen ermöglicht.
Diese Aktivierung kann sich etwa auf Fördervoraussetzungen oder Entgeltverhandlungen mit Kostenträgern auswirken und neue Argumentationsspielräume eröffnen. Unternehmen sollten den neuen Standard frühzeitig in ihre strategische Finanzplanung einbeziehen – und eine freiwillige vorzeitige Anwendung prüfen, um Vorteile in Refinanzierungsfragen oder Investitionsgesprächen nutzen zu können.