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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 wurden bekannt gegeben und werden nun dem Bundestag vorgeschlagen. Wir fassen zusammen, was Arbeitgeber jetzt wissen müssen.
Vorläufige SV-Rechengrößen 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
Die neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen im Überblick:
Rechengröße | Alle Bundesländer |
---|---|
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
|
3.955 Euro im Monat
|
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung |
101.400 Euro im Jahr
(8.450 Euro im Monat) |
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung
|
124.800 Euro im Jahr
(10.400 Euro im Monat) |
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
|
77.400 Euro im Jahr
(6.450 Euro im Monat) |
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
|
69.750 Euro im Jahr
(5.812,5 Euro im Monat) |
Beitragsbemessungsgrenze in der
Arbeitslosenversicherung |
101.400 Euro im Jahr
(8.450 Euro im Monat) |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2026 in der
Rentenversicherung |
51.944 Euro im Jahr
|
Welche Beitragssätze für 2026 zu erwarten sind
Jährlich zum 1. Januar 2026 erfolgt eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen an die Einkommensentwicklung, um die Stabilität der Sozialversicherung zu gewährleisten und die Renten- und Versicherungsansprüche an steigende Löhne anzupassen. Die neuen Werte für 2026 basieren auf den Lohnänderungen im Jahr 2024, die bundesweit bei +5,16 Prozent lagen.
Die Kennzahlen steigen 2026 erneut deutlich an: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf 69.750 Euro pro Jahr bzw. 5.812,50 Euro pro Monat angehoben (2025: 66.150 Euro/5.512,50 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflichtversicherung steigt auf 77.400 Euro pro Jahr bzw. 6.450 Euro pro Monat (2025: 73.800 Euro/6.150 Euro). Auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung steigen: Die allgemeine Rentenversicherung beträgt nun 8.450 Euro monatlich (2025: 8.050 Euro), die knappschaftliche Rentenversicherung 10.400 Euro monatlich (2025: 9.900 Euro).
Im Vergleich zum Vorjahr fällt auf, dass die Veränderungen zwar signifikant, aber nicht außergewöhnlich groß sind. Während die Lohnangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland 2025 einen strukturellen Wendepunkt markierte, wird die Lohnentwicklung 2026 linearer verlaufen. Erwartungsgemäß blieb ein signifikanter Anstieg aus, der im Kontext der Diskussionen um die finanzielle Lage der Sozialversicherungen möglich erschien.
Aus politischer Sicht bleibt die Lage vielversprechend: Höhere Beitragsbemessungsgrenzen werden zwar die Einnahmen der Sozialversicherungen erhöhen, es zeichnet sich aber auch ab, dass die Sozialversicherungen „leer“ sind – das heißt, die Ausgaben wachsen schneller als die Einnahmen. Gründe dafür sind unter anderem der demografische Wandel, steigende Gesundheitskosten und höhere Rentenzahlungen. Dies zeigt, dass höhere Beitragseinnahmen zwar kurzfristige Entlastung bringen, strukturelle Probleme aber nicht lösen.
Die Zusammensetzung der Sozialversicherungsfonds verdeutlicht dies: Während die Beitragseinnahmen überwiegend von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden, stellen Steuersubventionen eine erhebliche Belastung für den Bundeshaushalt dar. Für Unternehmen und Beschäftigte bedeutet dies höhere Beiträge, aber auch anhaltende Unsicherheit über die Zukunft der Systeme.
Das bedeuten die neuen SV-Rechengrößen 2026 für Arbeitgeber
Die neuen Parameter für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für 2026 haben direkte Auswirkungen auf Arbeitgeber. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen sich die Höchstbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dies führt zu einem Anstieg der Arbeitgeberbeiträge, insbesondere für Beschäftigte mit höherem Einkommen. Auch die Lohnnebenkosten steigen, was bei der Personal- und Budgetplanung berücksichtigt werden sollte.
Wann die endgültigen SV-Rechengrößen 2026 feststehen
Unternehmen sollten die neuen Gehaltsberechnungsparameter frühzeitig berücksichtigen und zusätzliche Kosten einkalkulieren. Es empfiehlt sich zudem, im Rahmen der Jahresplanung Szenarien zur Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge zu entwickeln. Auch bei der Beratung internationaler Mitarbeitender („Global Mobility“) ist es wichtig, die neuen Schwellenwerte zu berücksichtigen, da diese Auswirkungen auf die Nettolöhne und die Attraktivität von Einsätzen in Deutschland haben können.
Die neuen Sozialversicherungsbeitragssätze, die ab dem 1. Januar 2026 gelten, sollen im Dezember 2025 festgesetzt werden. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.