Vorläufige SV-Rechengrößen für 2026

Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen (SV)-Verordnung 2026

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Überblick

Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 wurden bekannt gegeben und werden nun dem Bundestag vorgeschlagen. Wir fassen zusammen, was Arbeitgeber jetzt wissen müssen.

INHALTE

Vorläufige SV-Rechengrößen 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Die neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen im Überblick:

Rechengröße Alle Bundesländer
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
3.955 Euro im Monat
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen 
Rentenversicherung  
101.400 Euro im Jahr
(8.450 Euro im Monat)
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung
124.800 Euro im Jahr
(10.400 Euro im Monat)
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
77.400 Euro im Jahr
(6.450 Euro im Monat)
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
69.750 Euro im Jahr
(5.812,5 Euro im Monat)
Beitragsbemessungsgrenze in der
Arbeitslosenversicherung
101.400 Euro im Jahr
(8.450 Euro im Monat)
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2026 in der
Rentenversicherung
51.944 Euro im Jahr

 

Welche Beitragssätze für 2026 zu erwarten sind

Jährlich zum 1. Januar 2026 erfolgt eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen an die Einkommensentwicklung, um die Stabilität der Sozialversicherung zu gewährleisten und die Renten- und Versicherungsansprüche an steigende Löhne anzupassen. Die neuen Werte für 2026 basieren auf den Lohnänderungen im Jahr 2024, die bundesweit bei +5,16 Prozent lagen.

Die Kennzahlen steigen 2026 erneut deutlich an: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf 69.750 Euro pro Jahr bzw. 5.812,50 Euro pro Monat angehoben (2025: 66.150 Euro/5.512,50 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflichtversicherung steigt auf 77.400 Euro pro Jahr bzw. 6.450 Euro pro Monat (2025: 73.800 Euro/6.150 Euro). Auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung steigen: Die allgemeine Rentenversicherung beträgt nun 8.450 Euro monatlich (2025: 8.050 Euro), die knappschaftliche Rentenversicherung 10.400 Euro monatlich (2025: 9.900 Euro).

Im Vergleich zum Vorjahr fällt auf, dass die Veränderungen zwar signifikant, aber nicht außergewöhnlich groß sind. Während die Lohnangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland 2025 einen strukturellen Wendepunkt markierte, wird die Lohnentwicklung 2026 linearer verlaufen. Erwartungsgemäß blieb ein signifikanter Anstieg aus, der im Kontext der Diskussionen um die finanzielle Lage der Sozialversicherungen möglich erschien.

Aus politischer Sicht bleibt die Lage vielversprechend: Höhere Beitragsbemessungsgrenzen werden zwar die Einnahmen der Sozialversicherungen erhöhen, es zeichnet sich aber auch ab, dass die Sozialversicherungen „leer“ sind – das heißt, die Ausgaben wachsen schneller als die Einnahmen. Gründe dafür sind unter anderem der demografische Wandel, steigende Gesundheitskosten und höhere Rentenzahlungen. Dies zeigt, dass höhere Beitragseinnahmen zwar kurzfristige Entlastung bringen, strukturelle Probleme aber nicht lösen.

Die Zusammensetzung der Sozialversicherungsfonds verdeutlicht dies: Während die Beitragseinnahmen überwiegend von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden, stellen Steuersubventionen eine erhebliche Belastung für den Bundeshaushalt dar. Für Unternehmen und Beschäftigte bedeutet dies höhere Beiträge, aber auch anhaltende Unsicherheit über die Zukunft der Systeme.

Das bedeuten die neuen SV-Rechengrößen 2026 für Arbeitgeber

Die neuen Parameter für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für 2026 haben direkte Auswirkungen auf Arbeitgeber. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen sich die Höchstbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dies führt zu einem Anstieg der Arbeitgeberbeiträge, insbesondere für Beschäftigte mit höherem Einkommen. Auch die Lohnnebenkosten steigen, was bei der Personal- und Budgetplanung berücksichtigt werden sollte.

Wann die endgültigen SV-Rechengrößen 2026 feststehen

Unternehmen sollten die neuen Gehaltsberechnungsparameter frühzeitig berücksichtigen und zusätzliche Kosten einkalkulieren. Es empfiehlt sich zudem, im Rahmen der Jahresplanung Szenarien zur Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge zu entwickeln. Auch bei der Beratung internationaler Mitarbeitender („Global Mobility“) ist es wichtig, die neuen Schwellenwerte zu berücksichtigen, da diese Auswirkungen auf die Nettolöhne und die Attraktivität von Einsätzen in Deutschland haben können.

Die neuen Sozialversicherungsbeitragssätze, die ab dem 1. Januar 2026 gelten, sollen im Dezember 2025 festgesetzt werden. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.