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Wachstumsbooster-Gesetz 2025: Wer jetzt handelt, sichert sich den Vorsprung

Stefanie Nattkämper-Scholz
Von:
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Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem Wachstumsbooster-Gesetz 2025 offiziell zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eines der zentralen steuerpolitischen Entlastungspakete der Bundesregierung – mit unmittelbarer Relevanz für gewinnstarke Unternehmen und den Mittelstand. Es gilt als zentraler Bestandteil der wirtschaftspolitischen Strategie der Bundesregierung zur Stärkung des Investitionsstandorts Deutschland. Doch was bedeutet das für mittelständische Unternehmen konkret? Wer profitiert tatsächlich – und welche Schritte sind jetzt notwendig?
INHALTE

Was ist das Wachstumsbooster-Gesetz?

Das Wachstumsbooster-Gesetz ist ein umfangreiches steuerpolitisches Maßnahmenpaket zur Förderung unternehmerischer Investitionen, Innovationen und Digitalisierung. Es soll kurzfristig Liquidität schaffen und langfristig für mehr Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich sorgen. Die zentralen Regelungen des Gesetzes gelten voraussichtlich für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. 

Steuerliche Kernelemente des Gesetzes im Überblick

  1. Degressive Abschreibung für Investitionen 
    Unternehmen können bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen) mit 30 % degressiv abschreiben. Dies ermöglicht eine schnellere steuerliche Entlastung in den ersten Jahren der Nutzung.

  2. Sonderabschreibung für Digitalisierung 
    Für digitale Wirtschaftsgüter (wie Software oder Server) gilt eine 50 % Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr – ein gezielter Impuls für digitale Transformation.
  3. Elektromobilitäts-Booster
    Neu angeschaffte Elektrofahrzeuge können mit 75 % im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Gleichzeitig wird die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25 %-Dienstwagenbesteuerung von 70.000 € auf 100.000 € angehoben.

  4. Schrittweise Körperschaftsteuer-Senkung 
    Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz jährlich um 1 %-Punkt – von aktuell 15 % auf 10 % im Jahr 2032. Dadurch verringert sich die gesamte Steuerlast für Kapitalgesellschaften spürbar.

  5. Erweiterte Forschungszulage 
    Die Bemessungsgrenze steigt von 10 auf 12 Mio. €, ergänzt um einen 20 % Pauschalzuschlag für Gemeinkosten. Forschungs- und Entwicklungsausgaben werden dadurch attraktiver. 

Wer profitiert vom Wachstumsbooster-Gesetz – und warum nicht alle?

Das Wachstumsbooster-Gesetz entfaltet sein volles Potenzial vor allem bei Unternehmen mit positiver Ertragslage. Nur wer steuerpflichtige Gewinne erwirtschaftet, kann die beschleunigten Abschreibungen steuerlich geltend machen und somit kurzfristig Liquidität über reduzierte Steuervorauszahlungen freisetzen.

Diese frei werdenden Mittel lassen sich gezielt für Investitionen, Wachstumsfinanzierungen oder auch zur Entlastung der Kapitalstruktur einsetzen – ein echter Mehrwert, gerade im aktuellen Marktumfeld.

Allerdings gilt: Nicht alle Unternehmen profitieren gleichermaßen. Wer aktuell keine Gewinne erzielt oder Verluste schreibt, kann die Maßnahmen nur eingeschränkt nutzen. Daher ist es umso wichtiger, frühzeitig zu analysieren, ob und wie die eigenen Investitions- und Finanzierungsstrukturen mit den neuen Möglichkeiten zusammenspielen. 
Für viele mittelständische Unternehmen bietet das Gesetz durchaus relevante Anreize, die bei gezielter Vorbereitung strategisch genutzt werden können. Entscheidend ist dabei der Blick auf die individuelle Ausgangslage – und die Fähigkeit, schnell und rechtssicher zu handeln.

Standort Deutschland: Steuerlast im Wettbewerb

Ein weiteres zentrales Ziel: die internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Viele europäische Länder liegen bei der effektiven Unternehmensbesteuerung bereits bei 25 % oder weniger. Die geplante Körperschaftsteuersenkung ist daher ein wichtiger Schritt, um Standortnachteile auszugleichen und Abwanderung von Unternehmen zu verhindern.

So machen Sie den Wachstumsbooster zum Vorteil

Um die Chancen des Wachstumsbooster-Gesetzes bestmöglich zu nutzen, sollten Unternehmen jetzt aktiv werden: 

  1. Steuervorauszahlungen anpassen – in Abstimmung mit dem Steuerberater.
  2. Liquiditätsplanung aktualisieren – Steuerentlastungen einkalkulieren.
  3. Investitionspläne prüfen – Anschaffungen vorziehen, kann sich lohnen.
  4. F&E-Prozesse dokumentieren – für rechtssichere Beantragung von Zulagen.
  5. Externe Expertise einbinden – zur strategischen Umsetzung komplexer Regelungen. 

Wichtig: Viele der steuerlichen Maßnahmen sind an zeitlich begrenzte Fristen oder formale Voraussetzungen geknüpft. Wer beispielsweise Sonderabschreibungen oder Forschungszulagen nutzen will, sollte rechtzeitig die nötige Dokumentation aufsetzen und formale Anträge korrekt vorbereiten. Fehler in der Umsetzung oder verspätete Antragstellung können zu einem Verlust der Förderansprüche führen.

Trotz aller politischen Bekenntnisse zu Vereinfachung und Bürokratieabbau bleibt das Steuerrecht hochkomplex. Schnelles, strategisches Handeln ist entscheidend, um die Vorteile realisieren zu können.
Stefanie Nattkämper-Scholz Partnerin, Tax

Fazit: Wachstumsimpuls mit Vorbereitungspflicht

Das Wachstumsbooster-Gesetz bietet reale, kurzfristige Entlastung – aber nicht für alle Unternehmen gleichermaßen. Es eröffnet Spielräume für Investitionen, Digitalisierung und Forschung, wenn die Voraussetzungen frühzeitig geschaffen werden. Für viele Mittelständler gilt daher: Wer vorbereitet ist, kann jetzt richtig profitieren. 

Sie möchten herausfinden, ob und wie Ihr Unternehmen vom Wachstumsbooster-Gesetz profitieren kann? 

Mit der Zustimmung des Bundesrats steht fest: Die neuen Regelungen treten wie geplant in Kraft – und damit auch der Handlungsdruck für Unternehmen, die steuerlichen Vorteile gezielt zu nutzen. 
 
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