DBA Deutschland/Schweiz
Neue Vordrucke für Grenzgängerbesteuerung
Um die Abzugssteuer im Tätigkeitsstaat auf maximal 4,5 Prozent zu begrenzen, müssen Grenzgänger ihre Ansässigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine amtliche Bescheinigung nachweisen. Das BMF hat die hierfür erforderlichen Vordrucke überarbeitet beziehungsweise neu erstellt. Diese sind ab1. Januar 2024 zu verwenden.