Hurdle- und Growth-Shares: Erstmalige Verwaltungsleitlinien zu steuerlichen Folgen
Mitarbeiterbeteiligungen & LohnsteuerDas Bayerische Landesamt für Steuern hat sich in einer Verfügung vom 28.05.2026 (S 2332.1.1-29/4 St36) erstmals zur lohnsteuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen mit negativer Liquidationspräferenz – sogenannten Hurdle- oder Growth-Shares – geäußert. Die Verfügung ist insbesondere für Start-ups, Wachstumsunternehmen und Private-Equity-Strukturen relevant. Sie stellt klar: Hurdle- bzw. Growth-Shares führen nicht automatisch zu Arbeitslohn. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Ausgestaltung, die Bewertung der Anteile, die wirksame gesellschaftsrechtliche Umsetzung sowie die tatsächliche Durchführung des Beteiligungsmodells.
