Steuerentstehung bei Ratenzahlungen
Umsatzsteuer
Das BMF folgt der jüngsten Rechtsprechung von BFH und EuGH zur Entstehung der Umsatzsteuer bei Teilleistungen und Ratenzahlungen. Damit entsteht auch bei vereinbarter Ratenzahlung die Umsatzsteuer bereits vollumfänglich mit Ausführung der Leistung. Was das für die Praxis bedeutet.