Rückstellungen für Verpflichtungen aus Kundenkartenprogrammen
Beratungspraxis Unternehmenssteuern
Mit seinem Urteil vom 29. September 2022 hat der BFH mehr Rechtsklarheit bei der Thematik der Rückstellungsbildung für Verpflichtungen des Unternehmens aus Guthaben der Nutzer von Kundenbindungsprogrammen geschaffen.