Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in seinem Urteil vom 12. August 2025 (Aktenzeichen 10 U 149/24) zur Vergütung von Nachtragsleistungen im Rahmen eines Bauvertrags nach den Regelungen der VOB/B entschieden. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie die Vergütung für zusätzliche Leistungen zu berechnen ist, wenn keine ausdrückliche Einigung über die Preisbildung zwischen den Vertragsparteien besteht. Das Gericht stärkt die Position des Auftraggebers hinsichtlich der Prüffähigkeit von Rechnungen und schafft Klarheit für die Praxis im Bauvertragsrecht. Wir fassen das Urteil für Sie zusammen.
Künstliche Intelligenz mit rechtlicher Sicherheit und technischer Präzision
Die Wärmeversorgung über Nah- und Fernwärmenetze hat im Zuge der Energiewende und der Dekarbonisierung von Gebäuden erheblich an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig stehen kommunale Wärmeversorger bei der Errichtung neuer Netze vor großen Herausforderungen: hohe Investitionskosten, lange Amortisationszeiträume und unsichere Anschlussquoten können die Wirtschaftlichkeit gefährden. Planungssicherheit und eine stabile Absatzbasis lassen sich insbesondere über zwei rechtliche Instrumente schaffen: den öffentlich-rechtlichen Anschluss- und Benutzungszwang sowie Dienstbarkeiten an betroffenen Grundstücken als zivilrechtliche Grundlage.
In internationalen B2B-Streitigkeiten ist die Klage grundsätzlich am Sitz der Gegenseite zu erheben. Wird sie nicht dort erhoben, drohen Verzögerungen und erhebliche Mehrkosten. Um dieses Risiko zu reduzieren, treffen Unternehmen häufig Gerichtsstandvereinbarungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Deren Wirksamkeit richtet sich jedoch nicht nach der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO), sondern nach internationalen Regelwerken wie dem HGÜ, der EuGVO und dem LugÜ. Damit die vereinbarte Zuständigkeit greift, sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen und bestimmte Formvorgaben zwingend einzuhalten.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 10. Oktober 2025 das lang erwartete Schreiben zur klimaneutralen Ausgestaltung des steuerlichen Querverbunds zwischen Schwimmbädern und Energieversorgungsbetrieben veröffentlicht. Damit schafft das BMF erstmals klare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für kommunale Betreiber, die auf nachhaltige Energie setzen.
Zum 1. Juli 2025 trat das neue digitale Verfahren (DaBPV) zur Ermittlung der Elterneigenschaft und Kinderzahl in der Pflegeversicherung in Kraft. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt seitdem die relevanten Daten automatisiert an die beitragsabführenden Stellen. Das neue Verfahren vereinfacht die Beitragsberechnung, ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen aber auch rückwirkende Korrekturen der Pflegeversicherungsbeiträge bis maximal zum 1. Juli 2023. Erfahren Sie, welche Pflichten und Chancen daraus für Arbeitgebende resultieren.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDS) hat am 2. Oktober das Konsultationsverfahren zur Kupfer-Glasfaser-Migration gestartet. Ziel ist es, den Übergang von kupferbasierten Netzen hin zu flächendeckenden Glasfaserinfrastrukturen rechtlich und organisatorisch zu begleiten. Das Verfahren ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Planungssicherheit im Rahmen des Gigabit- und Glasfaserausbaus – und setzt die regulatorische Diskussion der letzten Monate fort.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) im November 2023 sind viele Unternehmen in Deutschland verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzurichten. Mit Ablauf der ersten Umsetzungsfristen im Juli 2025 zeigt sich, dass insbesondere Unternehmen der Transport- und Logistikbranche noch vor großen Herausforderungen stehen.
Hybride Parks kombinieren Wind- und Solaranlagen auf einer Fläche. Das sorgt für ein ausgeglicheneres Stromprofil, senkt Kosten bei Fläche und Netzanschluss und nutzt Synergien – erfordert aber sorgfältige Planung wegen Verschattung, Repowering und rechtlicher Vorgaben.
Die EU hat mit der am 1. August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung (KI-VO/AI-Act) den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, einerseits Innovation zu ermöglichen, andererseits Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu begegnen. Hierfür wurde ein risikobasierter Ansatz gewählt, weshalb die KI-VO in weiten Teil eine weitere, KI-spezifische Ausprägung des Produktsicherheitsrechts ist. Die Regelungen zu Hochrisiko-KI-Systemen sind dabei auch von besonderer Relevanz für den Medizinbereich.
Nachhaltigkeit ist in den vergangenen Jahren zu einem entscheidenden Faktor für Unternehmen geworden. Ziele aus den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environment, Social, Governance, ESG-Ziele) sind heute fester Bestandteil der Vergütung von Vorständen bestimmter Gesellschaften. Fast alle DAX-Unternehmen haben entsprechende Kriterien integriert – auch aufgrund von Investorenbedürfnissen und regulatorischen Anforderungen. Zunehmend findet das Thema auch Eingang in die Vergütungssysteme unterhalb des Vorstands.
Am 9. September 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und anderer Gesetze dem Bundestag zugeleitet. Die erste Lesung soll noch diese Woche erfolgen. Die Eile ist verständlich, sollen mit dem Gesetzesentwurf doch weitere zentrale Regelungen des EU-Mobilitätspakets umgesetzt werden, die auf EU-Ebene teilweise bereits seit mehreren Jahren in Kraft sind. Aufgrund der verspäteten Umsetzung der Richtlinie zur harmonisierten Risikoeinstufung hatte die EU-Kommission im Frühjahr zusätzlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Dieses Verfahren wird in der Weiterleitung an den Bundestag erwähnt, damit dürfte erfahrungsgemäß mit einer sehr zeitnahen Verabschiedung zu rechnen sein.