-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.

-
Technology Consulting
Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
-
Operational Excellence und Restrukturierung
Strategien für Erfolg und Stabilität
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen

-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen

-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Energie, Telekommunikation und öffentliches Wirtschaftsrecht
Umfassende Beratung im Energierecht, Telekommunikationsrecht, öffentlichen Wirtschaftsrecht & regulierten Märkten.

-
Technology Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Öffentlicher Sektor
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
-
Cyber Security
Beratung und Services für den Mittelstand in Deutschland
-
Sicherheitsberatung
Auch in stürmischen Zeiten den Kurs behalten
-
SAP Beratung & Projektmanagement
Wir halten Ihnen den Rücken frei – für ein erfolgreiches SAP-Projekt.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Digital Adoption mit WalkMe
Messbare Akzeptanz. Weniger Risiko. Mehr ROI.
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Studie: ESG und Nachhaltigkeit im Mittelstand
Chancen erkennen, Risiken steuern
-
Kreislaufwirtschaft
Wirtschaftlich denken, nachhaltig handeln
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner

- Automotive
- Chemicals & Pharmaceuticals
- Energy & Natural Resources
- Financial Services
- Healthcare
- Mechanical & Plant Engineering
- Private Equity
- Real Estate
- Resilience & Defense
- Retail & Consumer Products
- Start-ups
- Technology/Media/Telecommunications (TMT)
- Transport & Logistics
- Travel / Tourism / Leisure
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Sicherheitsberatung
Höchster Anspruch an Ihre Resilienz
-
Beratung für Stadtwerke und Kommunen
Expertise für eine nachhaltige Zukunft
-
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
Spezialisiert auf den öffentlichen Sektor

-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
-
Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
-
International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
-
Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Zum 1. Juli 2025 trat das neue digitale Verfahren (DaBPV) zur Ermittlung der Elterneigenschaft und Kinderzahl in der Pflegeversicherung in Kraft. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt seitdem die relevanten Daten automatisiert an die beitragsabführenden Stellen. Das neue Verfahren vereinfacht die Beitragsberechnung, ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen aber auch rückwirkende Korrekturen der Pflegeversicherungsbeiträge bis maximal zum 1. Juli 2023. Erfahren Sie, welche Pflichten und Chancen daraus für Arbeitgebende resultieren.
Rechtliche Grundlage und Umsetzung in der Praxis
Die Einführung des digitalen Verfahrens zur Kinderdatenübernahme (DaBPV) basiert auf dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Die rechtliche Grundlage findet sich insbesondere in § 55 Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Eltern mit mehreren Kindern sollen durch Abschläge auf den Beitragssatz in der Pflegeversicherung entlastet werden. Die Höhe dieser Abschläge richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder unter 25 Jahren. Die Abschläge werden lediglich auf den Beitragssatz der Arbeitnehmenden angewendet; der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert.
Mit dem Stichtag 1. Juli 2025 endete der Übergangszeitraum, in dem Arbeitgebende Kinderdaten noch vereinfacht per Abfrage von den Arbeitnehmenden erfassen und berücksichtigen konnten. Ab diesem Zeitpunkt gilt nun die verpflichtende Teilnahme am DaBPV für alle beitragspflichtigen Arbeitgebenden. Die Rückmeldungen der vom BZSt übermittelten Daten zur Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge enthalten insbesondere:
- Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder (unter 25 Jahre)
- Elterneigenschaft
- Gültigkeitszeiträume
Damit entfällt künftig die manuelle Erfassung von Kinderdaten, was die Lohnabrechnung vereinfacht und die Fehlerquote reduziert.
Was bedeutet das konkret für Arbeitgebende?
Arbeitgebende sind verpflichtet, die korrekten Pflegeversicherungsbeiträge an die zuständigen Stellen auszuzahlen. Eine Pflicht zur nachträglichen Korrektur besteht, wenn eine automatische Datenübermittlung eine höhere Kinderzahl feststellt (§ 55 Abs. 3b Satz 3 SGB XI).
Wurden in der Vergangenheit zu hohe Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt, erfolgt eine rückwirkende Erstattung. Die Erstattung wird durch die sogenannte beitragsabführende Stelle – im Angestelltenverhältnis üblicherweise der Arbeitgebende – vorgenommen.
Sofern Arbeitgebende mit der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bis zur Einführung des digitalen Nachweisverfahrens zum 1. Juli 2025 gewartet und bislang keine Abschläge vorgenommen haben, sind Erstattungsbeträge in der Regel zu verzinsen. Bei eigenständiger, manueller Meldung durch Arbeitnehmende gilt weiterhin, dass Korrekturen frühestens ab dem Monat nach Nachweiserbringung möglich sind.
Hinweis: Arbeitgebende sollten sicherstellen, dass Lohnabrechnungssoftware und Personalverantwortliche auf dem aktuellen Stand sind, denn die Anmeldung zum DaBPV-Verfahren erfolgt automatisiert über die Gehaltsabrechnung mithilfe der Steuer-Identifikationsnummer der Arbeitnehmenden.
Wo besteht noch Handlungsbedarf?
Rückmeldungen durch das BZSt werden lediglich für Arbeitnehmende bereitgestellt, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert sind – nicht für privat Pflegeversicherte oder besondere Personenkreise wie geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten und Werkstudentinnen und sozialversicherungsfreie Praktikanten und Praktikantinnen oder Entsandte mit A1-Bescheinigung.
Das BZSt kennt nur steuerlich relevante Kinder. Folgende Kinder können daher fehlen:
- Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder
- Kinder mit abweichendem Familiennamen
- Kinder im Ausland
- Kinder, die 2011 bereits volljährig waren
Für nicht automatisch erfasste Kinder müssen weiterhin manuelle Nachweise (z. B. Geburtsurkunden) eingeholt werden. Arbeitgebende sollten ihre internen Prozesse zur Erfassung, Prüfung und Archivierung von Kinderdaten daher regelmäßig überprüfen und anpassen.
Sofern das BZSt Daten zurückmeldet, die von den ursprünglich erfassten Kinderdaten abweichen, und keine neuen Nachweise durch den Arbeitnehmenden erbracht werden, müssen sich Arbeitgebende mit ihrer Pflicht zur nachträglichen Korrektur der Pflegeversicherungsbeiträge auseinandersetzen.
Hinweis: Unter Umständen unterstützt die Lohnabrechnungssoftware nur Korrekturen ins Vorjahr. Außerdem beeinflussen Erstattungen oder Nachzahlungen über die Vorsorgepauschale auch die Lohnsteuerberechnung. Der Arbeitgebende ist verpflichtet, die erstatteten bzw. nachgezahlten Beiträge – auch soweit sie aus Vorjahren resultieren – mit den im laufenden Jahr gezahlten Beiträgen auf der Lohnsteuerbescheinigung des aktuellen Kalenderjahres zu erfassen. Eine enge Abstimmung zwischen Personalabteilung, Lohnbuchhaltung, Arbeitnehmenden und Behörden ist daher empfehlenswert.
Fazit
Mit der verpflichtenden Einführung des DaBPV mit Wirkung ab 1. Juli 2025 wird die Feststellung der Elterneigenschaft und der berücksichtigungsfähigen Kinder in der Pflegeversicherung deutlich effizienter und automatisierter. Arbeitgebende profitieren von einer vereinfachten, rechtssicheren Datenübermittlung, müssen jedoch sicherstellen, dass Lohnabrechnungssysteme, Schnittstellen und Nachweisprozesse auf dem aktuellen Stand sind.
Rückwirkende Korrekturen und Erstattungen sind möglich, erfordern jedoch eine sorgfältige Abstimmung zwischen allen Beteiligten. Gerne unterstützt Grant Thornton in Deutschland Sie bei sozialversicherungs- und lohnsteuerlichen Korrekturen sowie der praktischen Umsetzung des DaBPV-Verfahrens.