BFH-Beschluss vom 30. April 2025, XI R 15/23
E-Mail-Vorlagepflicht in der Betriebsprüfung – BFH schafft Klarheit
Mit Beschluss vom 30. April 2025 (Az. XI R 15/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) konkretisiert, in welchem Umfang E-Mails im Rahmen des Datenzugriffs der Finanzverwaltung vorlagepflichtig sind. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Betriebsprüfung und die praktische Handhabung digitaler Unterlagen in Unternehmen.