In seinem Bericht vom 18. Juni 2025 gab der Rat der EU bekannt, dass der Vorschlag der „ATAD III-Richtlinie“ („Unshell-Richtlinie“) nicht weiterverfolgt wird. Ziel dieser Richtlinie war es, die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen und substanzarmen Gesellschaften für Steuervermeidungszwecke zu unterbinden. Obgleich der Gedanke nachvollziehbar erscheint, war die angestrebte Regelung überaus komplex, praxisfern und vielfach überschießend ausgestaltet. Zudem war fraglich, wie sie sich in das bereits bestehende Geflecht an Substanzanforderungen im nationalen und internationalen Steuerrecht eingliedert.
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ATAD III gestoppt: Was das Aus für die Unshell-Richtlinie für Private-Equity-Strukturen bedeutet
EU-Steuerpolitik
Gesetzgeber verschärft Regelungen zur Zinsschranke
Beratungspraxis Unternehmenssteuern
Die Neuerungen werden erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben, da der Anwendungsbereich der Zinsschranke beträchtlich ausgedehnt und die Ausnahmen für einen unbeschränkten Zinsabzug weiter eingeschränkt wurden.
Aktuelles zu ertragsteuerlichen Sperrfristen
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Im Hinblick auf die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern und Sachgesamtheiten haben sich BFH und Finanzgerichtsbarkeit zuletzt in verschiedenen Urteilen zu den diesbezüglichen Sperrfristen geäußert. Die Urteile zeigen eine unterschiedliche Herangehensweise, eröffnen gleichzeitig aber auch verschiedene Strukturierungsmöglichkeiten im Rahmen von Transaktionen und Umwandlungen.