Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom Juli 2024 Fallgruppen für die umsatzsteuerpflichtige Lieferung von Strom an Mieter gebildet. Für alle Verträge hinsichtlich der Lieferung von Strom besteht nun Handlungsbedarf.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ändert mit seinem Schreiben von 11. Juni 2024 den Umsatzsteueranwendungserlass im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen. Insbesondere nimmt es zu der teilweise komplexen Abgrenzung zwischen einem nicht steuerbaren Zuschuss und dem umsatzsteuerpflichtigen Entgelt für eine Leistung Stellung.
Wann ist die Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen bei teilunternehmerisch genutzten Eingangsleistungen zu treffen und wie muss diese dokumentiert werden? Zu diesen für den Vorsteuerabzug relevanten Fragen hat das BMF im Mai 2024 ein Schreiben veröffentlicht. Wir informieren Sie über die Einzelheiten.
Die Schlussabrechnungen zu Corona-Hilfen (Pakete I und II) können noch bis 30. September 2024 eingereicht werden, sofern bereits eine Fristverlängerung beantragt wurde.
Das BMF hat am 13. Februar 2024 ein Schreiben zur Vorsteueraufteilung nach dem Verhält-nis der Umsätze im Sinne von § 15 Absatz 4 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) und zur Anwendung des Gesamtumsatzschlüssel veröffentlicht. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
Wie wird die Nutzung von Abwärme eines BHKW zum unentgeltlichen Trocknen von Holzhackschnitzeln für Dritte umsatzsteuerlich behandelt? Dazu hat das Finanzgericht (FG) Mecklenburg-Vorpommern Stellung genommen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass Nachforderungszinsen gemäß § 233a Abgabenordnung (AO) nur für solche Zeiträume gerechtfertigt sind, in denen der Unternehmer tatsächlich einen Liquiditätsvorteil hat. Bestand kein Liquiditätsvorteil und wurden dennoch Zinsen festgesetzt, ist ein Erlass zu gewähren.
Sind Betriebe gewerblicher Art (BgA) gleichartig im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes und können somit zusammengefasst werden? Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich erneut Stellung genommen. Wir informieren Sie über die Einzelheiten.
Der BFH hat mit einer Entscheidung vom April 2023 Rahmenbedingungen für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Blut- und Gewebetransporte festgelegt.
Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass keine unternehmerische Betätigung einer Kommune beim Betrieb von Kureinrichtungen vorliegt, wenn diese auch ohne Zahlung einer Kurtaxe von jedermann unentgeltlich genutzt werden können.
Ende Februar hat das BMF (Bundesministerium der Finanzen) das endgültige Schreiben zur Anwendung des sogenannten Nullsteuersatzes bei Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Darin hat sich die Finanzverwaltung insbesondere zu der Frage geäußert, wann ein Gebäude für hoheitliche Tätigkeiten genutzt wird.
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat im Januar 2023 mit einer Verfügung zur um-satzsteuerrechtlichen Behandlung von Umsätzen in der kommunalen Entsorgungswirtschaft bei Anwendung der umsatzsteuerrechtlichen Neuregelung Stellung genommen.