Wichtige Frist für Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen und als Letztverbraucher oder Kunden Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und bzw. oder dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) von kumuliert mehr als EUR 2 Mio. erhalten haben.
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Energiepreisbremsen – letzte Nachweise sind bis zum 31. Dezember 2025 einzureichen
Energiepreisbremsen: Frist für Abschlussbericht beachten
DEHSt-Leitfäden: Prüfung mit begrenzter Sicherheit bei Beihilfen – rechtlich riskant trotz Vereinfachung
Beihilfeverfahren im Fokus
Die Deutsche Emissionshandelsstelle hat jüngst neue Leitfäden für die Antragstellung zur Strompreiskompensation sowie zur Carbon Leakage Kompensation veröffentlicht. Die Behörde plant Vereinfachungen bei der Prüfung von Beihilfeanträgen. Doch Vorsicht: Was nach Bürokratieabbau aussieht, ist mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden, vor allem im Bereich Carbon Leakage.