Energiepreisbremsen: Frist für Abschlussbericht beachten
Energiepreisbremsen – letzte Nachweise sind bis zum 31. Dezember 2025 einzureichen
Wichtige Frist für Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen und als Letztverbraucher oder Kunden Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und bzw. oder dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) von kumuliert mehr als EUR 2 Mio. erhalten haben.