Die Europäische Kommission hat mit Mitteilung vom 23. Dezember 2025 die EU-Leitlinien zur Strompreiskompensation (SPK) im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) umfassend überarbeitet. Die Änderungen führen zu einer spürbaren Erweiterung der Entlastungsmöglichkeiten für stromintensive Unternehmen und vergrößern zugleich den Kreis der potenziell antragsberechtigten Branchen erheblich.
Die hohen Energiepreise in Deutschland bleiben ein Wettbewerbsfaktor für die deutsche Industrie. Gute Nachrichten für energieintensive Unternehmen: Mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF), das bis 2030 gilt, schafft die EU-Kommission einen Rahmen, um nationale Strompreisentlastungen und den Industriestrompreis rechtssicher auszugestalten. Wir beleuchten, welche Unternehmen von CISAF profitieren können und welche Voraussetzungen für die Förderung gelten.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle hat jüngst neue Leitfäden für die Antragstellung zur Strompreiskompensation sowie zur Carbon Leakage Kompensation veröffentlicht. Die Behörde plant Vereinfachungen bei der Prüfung von Beihilfeanträgen. Doch Vorsicht: Was nach Bürokratieabbau aussieht, ist mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden, vor allem im Bereich Carbon Leakage.
Der CBAM betrifft große Teile der deutschen Industrie, die innerhalb der EU, Stahl, Eisen, Zement, Aluminium, Elektrizität, Wasserstoff und Düngermittel aus Nicht-EU Staaten importieren. Sie müssen jetzt ihre CO2-Emissionen bei der Herstellung ihrer Produkte genau berechnen. Wird ein bestimmter Schwellenwert überschritten, muss dafür ein Ausgleich gezahlt werden.
Die Absenkung der EEG-Umlage ermöglicht es einem größeren Kreis an Unternehmen, sich vollständig von der Konzessionsabgabe Strom befreien zu lassen. Was Sie bei einem entsprechenden Antrag beachten sollten.